Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) und die Neufassung der Anlage 1 zur Satzung werden beschlossen.
14.12.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) und die Neufassung der Anlage 1 zur Satzung werden beschlossen.