Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gebührenkalkulationen sind zwingende Voraussetzungen, um die einzelnen Gebührensätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahren neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2016 kalkuliert und sollen durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2018 ersetzt werden. Dies entspricht einem vergangenen Kalkulationszeitraum von zwei Jahren. Eine Nachkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 erfolgt im Kalenderjahr 2018. Hierbei etwaig berechnete Kostenüber- oder -unterdeckungen sind danach in den folgenden drei Jahren auszugleichen. Für die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2018 wurde das Beratungsunternehmen aquabench GmbH beauftragt, das die Kalkulation in enger Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb im III. Quartal 2017 durchgeführt hat. Im Ergebnis ergeben sich die nachfolgenden Gebührensätze:
Danach steigt die wichtige Verbrauchsgebühr für Schmutzwasser (Benutzungsgebühr A) innerhalb von zwei Jahren um lediglich 2 %. Die anderen prozentualen Anpassungen können der vorstehenden Übersicht entnommen werden. Die Gebührensätze für Hauskläranlagen und Sammelgruben schwanken deswegen sehr stark, da hier einerseits nur geringe Mengen anzusetzen sind und andererseits die damit korrespondierenden Betriebs- und Kapitalkosten nach ihrem tatsächlichen Anfall zuzuordnen sind. Insgesamt sind diese Gebührenpositionen untergeordnet bzw. marginal für den Abwasserbetrieb. Die deutliche Zunahme im Bereich Regenwasser (Niederschlagswassergebühren) ist sinngemäß zu den vorstehenden Aussagen zu begründen. Dabei liegt die Niederschlagswassergebühr aber noch immer deutlich unter dem Durchschnittswert in Schleswig-Holstein (0,34 EUR/m²). Mit der vorgelegten Gebührenkalkulation wird eine Zuführung von ca. 260.000,- EUR zur Substanzerhaltungsrücklage berechnet, die ca. 10 % unter der des Jahres 2016 liegt und ausreichend erscheint. Die Substanzerhaltungsrücklage spiegelt dabei die Differenz zwischen den nominellen und den kalkulatorischen Abschreibungen wider und ist eine „Vorsorgeposition“ für die ansteigenden Wiederbeschaffungswerte der betriebsnotwendigen Anlagenteile.
Die Gebührenkalkulation samt Anlagen kann bei Bedarf bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor. Beschlussvorschlag:Die Gebührensätze werden zum 01.01.2018 wie folgt beschlossen:
1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz beträgt 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche
2. Schmutzwasserwassergebühren:
• Benutzungsgebühr A o Grundgebühr unverändert o Verbrauchsgebühr – 2,96 EUR/m³ Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr B o 60,56 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr C o 30,86 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1 |
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