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Auszug - 29. Änderung des F-Planes (ancora), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1859/17 29. Änderung des F-Planes (ancora),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber erläutert die Vorlage und den Beratungsverlauf.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung für den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes.

 

3.Die Begründung zu Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes wird gebilligt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Teil 1 der 29. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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