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Auszug - Haushaltssatzung nebst -plan 2018  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 28
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1873/17-1 Haushaltssatzung nebst -plan 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1873/17
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester verweist auf die verteilte Tischvorlage mit den Änderungen zum Vorbericht und dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke und erläutert den Beratungsverlauf in den Fachausschüssen und dem Hauptausschuss.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Greve erklärt, dass die Haushaltsplanberatungen in einem positiven finanziellen Umfeld erfolgen, dessen Entwicklung im Wesentlichen auf die guten Wirtschaftsprognosen zurückzuführen sei. Weiter führt er u.a. zu der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes, dem Gesamtvolumen des städtischen Haushalts und der Wirtschafts- und Erfolgspläne der Eigenbetriebe mit 92,7 Mio. € aus, wobei der die meist einstimmige Vorarbeit der Fachausschüsse lobt, die ein reibungsloses Aufstellungsverfahren für den Haushalt ermöglichte und dadurch Detaildebatten vermieden habe. Die SPD-Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Schmidt betont, dass die positive Entwicklung der Steuereinnahmen, vor allem des Umsatzsteueranteils, zu der guten finanziellen Situation der Stadt geführt habe und die Politik hierfür stabile Rahmenbedingen geschaffen habe. Um kommunal gestalten zu können, bedürfe es eines Wirtschaftswachstums und einer guten Konjunktur. Der Haushalt zeige viele positive Facetten; das Volumen des ausgeglichenen Verwaltungshaushaltes sei mit 33,5 Mio. € so hoch wie noch nie zuvor. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln und die sorgsame Abwägung der zukünftigen Investitionen habe dennoch oberste Priorität. Er ist sich sicher, dass auch die Einwohnerzahlen dank neu ausgewiesener Wohngebiete weiter wachsen und sich diese Steigerung bereits im Nachtragshaushalt 2018 positiv widerspiegeln werde. Er spricht an, dass der Kreis die Kreisumlage um 0,3% auf 36,0% gesenkt habe, was zu einer Entlastung der Stadt führen dürfte. Einer weiteren Reduzierung um 1% zum Jahre 2019 werde entgegengesehen. Man werde mit dem Haushalt eine Gesamtverschuldung von 18 Mio. € beschließen, die beabsichtigten Maßnahmen seien jedoch unabdingbar. Die Stadt müsse Sorge dafür tragen, dass die Gewerbesteuereinnahmen als originäre Einnahmequelle der Kommune weiterhin stabil bleiben. Die CDU-Fraktion werde der Haushaltssatzung zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer führt aus, dass nur mit einem soliden Haushalt Gestaltungsmöglichkeiten gegeben seien. Neustadt in Holstein plane und baue sehr viel. Für ihn stelle sich angesichts dieser Bauplanungen die Frage, ob nicht auch ein Innehalten zum Luft holen angebracht sei. Wenn große Projekte nur unter Schwierigkeiten vorangetrieben werden können, müssen ggf. kleinere Vorhaben zurückgestellt werden – auch um Teuerungen abzuwägen. Er führt die Mehrkosten des Stadtwerkeneubaus, die Schwierigkeiten um den von der Stadt geplanten Sozialen Wohnungsbau bereits in der Ausschreibungsphase und die Neugestaltung des Gymnasiums als Beispiele hierzu auf, deren Lösung konzentriert angegangen werden müsse, bevor man sich anderen Feldern widmen könne. Er warnt davor, dass sich bei einer unverändert übermäßigen Ausgabenpolitik in fünf bis zehn Jahren die Kommunalaufsicht einschalten werde. Der vorliegende Haushaltsentwurf könne jedoch, auch wenn er bereits Planungskosten zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes vorsehe obwohl hier noch Konzeption und Standort offen seien, nicht beanstandet werden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dem Haushalt zustimmen. Die bevorstehenden Kommunalwahlen ansprechend, hofft er auf eine hohe Wahlbeteiligung, da nur diese als Legitimation der Selbstverwaltung gesehen werden kann.

 

Herr Reichert hebt hervor, dass trotz der zahlreichen Investitionen der Haushalt 2018 ausgeglichen sei. Man habe in der Vergangenheit um jede Maßnahme ringen müssen, was sich aktuell dank der guten Einnahmeentwicklung u.a. im Einkommenssteuer- und Umsatzsteuerbereich nicht in gleicher Weise darstelle. Auch wenn der freie Finanzspielraum gesunken sei und die Kreditaufnahme sich auf 7 Mio. € beziffern lasse, die Verschuldung der Stadt damit bei 18,4 Mio. € liege, senke die Stadt nicht ihre freiwilligen sozialen Ausgaben. Auch die BGN werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Greve relativiert die von Herrn Schmidt gemachte Äußerung zur Senkung der Kreisumlage und führt aus, dass der Kreis hieraus Mindereinnahmen habe und trotzdem noch seine Verschuldung senken könne. In der Lage, ihre Verschuldung zu reduzieren, seien jedoch die meisten kreisangehörigen Kommunen nicht; eine finanzpolitische Gerechtigkeit sei nicht erkennbar.

 

Herr Weber spricht sich dafür aus, die Haushaltsstelle 6300.006.9680 um 20.000 € auf 120.000 € zu erhöhen, um Gehwegbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit im Stadtgebiet vornehmen zu können, zumal 2/3 der Mittel aus der Städtbauförderung kommen könnten. Frau Becker-Barbarello führt hierzu aus, dass dieses im Nachtragshaushalt 2018 als überplanmäßige Ausgabe behandelt werden könne.

 

 

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Beschluss:  

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst –plan, seinen Anlagen und Bestandteilen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.661.700 €

 

in der Ausgabe auf

33.661.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.509.800 €

 

in der Ausgabe auf

8.509.800 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.915.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

191,55

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 


§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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