Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 23.02.2017 beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 82 zur Beratung erneut in den Bau- und Planungsausschuss verwiesen wird. Am 06.09.2017 wurde der Anwohnenden Workshop der Fraktionen durchgeführt, bei dem sich eine Mehrheit für die Entwurfsvariante des Bebauungsplanes aussprach, welche grundstücksbezogen einzelne Baufelder festsetzt. Auf der Veranstaltung wurde seitens der Anwohnenden der Wunsch geäußert, dass eine Befragung über das Internet stattfindet. Eine entsprechende Umfrage auf der Internetseite der Stadt wurde ab dem 11.09.2017 durchgeführt. Die Beteiligung war jedoch so gering (4), dass sich kein repräsentatives Ergebnis ableiten lies.
Der nun vorliegende Entwurf enthält wesentliche Änderungen zu folgenden Punkten:
- einzelne, grundstücksbezogene Baufelder / keine durchlaufenden Baufelder mehr - es wurde eine Grundfläche (GR) festgesetzt / keine Grundflächenzahl (GRZ) mehr - die Anzahl der Vollgeschosse wurde nicht mehr festgesetzt / First und Traufhöhen bleiben bestehen - der Geltungsbereich wurde leicht geändert (ein Teilgrundstück, das zu Drosselstieg Nr. 4 und 6 gehört wurde herausgelöst).
Als nächster Verfahrensschritt sind die Beteiligung der TöB und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Hierfür ist der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich.
Die folgende Chronologie gibt einen kurzen Überblick der bisherigen Beteiligungen im Bauleitplanverfahren:
Aufstellungsbeschluss:30.06.2011 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 29.02.2016 Entwurfs und Auslegungsbeschluss:28.04.2016 TöB-Beteiligung:29.04.2016 – 01.06.2016 Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung): 13.05.2016 – 13.06.2016 Beteiligung Anlieger mit Bedenken und Anregungen:01.11.2016 Erneuter Entwurfs und Auslegungsbeschluss:10.11.2016 Erneute TöB-Beteiligung:15.11.2016 – 05.01.2017 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung): 05.12.2016 – 05.01.2017 Satzungsbeschluss (zurückverwiesen in BauPA):23.02.2017 Anwohnenden Workshop der Fraktionen:06.09.2017 Umfrage auf der Internetseite der Stadt:ab dem 11.09.2017 Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet „Beiderseits der Straße „Am Heisterbusch“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Planzeichnung und Text) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Planzeichnung A4 - 01) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Planzeichnung A4 - 02) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Planzeichnung A4 - 03) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Text A4 - 01) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Text A4 - 02) Entwurf des B-Planes Nr. 82 (Planzeichen A4) Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 82
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