Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Eigentümer eines Grundstückes zwischen den Straßen „Vor dem Kremper Tor“ und „Am Binnenwasser“ beabsichtigt die Bebauung seines Grundstückes. Da die Planungen nicht den Festsetzungen des B-Planes Nr. 34 entsprechen und diese wiederum auch nicht mehr den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt entsprechen, soll der B-Plan Nr. 34 für dieses Grundstück und die Nachbargrundstücke geändert werden.
Ursprünglich war vorgesehen, den nordwestlichen Teil des Grundstückes in den Geltungsbereich des künftigen B-Planes Nr. 88 (Stadtwerke-Grundstück) einzubeziehen. Da die Aufstellung dieses Planes jedoch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, soll für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 34 ein eigenes Verfahren durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplanes Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:
Insbesondere für den nördlichen Teil des Änderungsgebietes soll eine stärker verdichtete Bebauung angestrebt werden, die der innenstadtnahen Lage dieses Bereiches Rechnung trägt..
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem B-Plan Nr. 34 Geltungsbereich der 1. Änderung
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