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Auszug - Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1841/17 Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt
hier: Beschluss der Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber verliest die Vorlage und den Beratungsverlauf, wobei er insbesondere auf die Abwägungsvorschläge zu den Anregungen des Gewerbevereins eingeht, die bereits in den Satzungsentwurf eingeflossen sind. Das Gestaltungshandbuch werde nach Satzungsbeschluss durch das beauftragte Büro entsprechend angepasst.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Frau Giszas gibt zu bedenken, dass durch die Vielzahl der betroffenen Personen eine Einwohnerversammlung vor Beschlussfassung angebracht gewesen wäre. Durch die Beteiligung des Gewerbevereins seien nicht die Belange der Privatbesitzer im Innenstadtbereich abgedeckt. Die SPD-Fraktion werde zwar der Satzung und dem Handbuch zustimmen, möchte aber wissen, ob die Änderungen, die im Bau- und Planungsausschuss am 22.06.2017 beschlossen wurden, inhaltlich in die vorgelegten Entwürfe eingeflossen sind.

 

Frau Weise erklärt, dass die eingebrachten Anregungen aus dieser Sitzung bereits in der Vorlage enthalten seien.

 

Herr Kasten unterstreicht, dass die Beteiligung des Gewerbevereins aufgrund der eingebrachten und überwiegend übernommenen Anregungen sinnvoll gewesen sei. So sei eine hinreichende Öffentlichkeitsbeteiligung bereits erreicht worden.

 

Herr Kahl regt über die Beteiligung des Gewerbevereins hinaus eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung an.

 

Herr Greve stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und vor Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung eine Einwohnerversammlung einzuberufen, um so die Beteiligung der durch die Satzung eingeschränkten Grundstückseigentümer bürgernah sicherstellen zu können.

 

Herr Sela weist darauf hin, dass er die Gestaltungssatzung für die Altstadt neben der Erläuterung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts und der Standortentscheidung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes nicht als drittes Thema in einer Einwohnerversammlung behandelt wissen möchte, sondern hierfür ein weiterer Termin anzuberaumen sei.

 

Herr Weber hält die Forderung nach einer Einwohnerversammlung an dieser Stelle für fraglich. Die Befassung der Öffentlichkeit sei für ihn, wie bereits von Herr Kasten ausgeführt, durch die Beteiligung des Gewerbevereins hinreichend erwirkt worden.

 

 

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Beschluss:  

Zur Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch erfolgt kein Beschluss. Die Vorlage wird zurückverwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15Nein-Stimmen: 13Enthaltung: 1

 

 

 

 

 

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