Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ sind aus Gebühren zu finanzieren.
Seit 2015 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab einen Gebührensatz von 1,77 €.
Das Ergebnis resultiert aus dem verhältnismäßig milden letzten Winter bei gleichzeitiger Preiserhöhung nach Ausschreibung des Postens „Maschinelle Straßenreinigung“. Obwohl der Reinigungsrhythmus vermindert wurde, sind die Kosten für die Reinigung im Verhältnis zu den Vorjahren gestiegen. Hierbei ist zu bedenken, dass das Kehrgutaufkommen nicht in direkter Relation zum Reinigungsintervall, welcher durch die Neufassung der Straßenreinigungssatzung geändert wurde, steht.
Die Versendung von Bescheiden für die eher geringfügige Gebührensenkung wäre unwirtschaftlich, zumal im kommenden Jahr eventuell entstehende Über- oder Unterdeckungen bei der Kalkulation der Gebühr für Folgejahre einfließen würden. Die Bildung einer Rücklage wäre darüber hinaus ohnehin sinnvoll, da nicht dauerhaft mit milden Wintern gerechnet werden kann.
Es wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für das kommende Jahr bei 1,80 € zu belassen.
Die 10. Nachtragssatzung ist dennoch erforderlich, da einige Regelungen sich auf die ab 01.01.2018 geltende neue Straßenreinigungssatzung beziehen. Beschlussvorschlag:Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen. Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2018 wird gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 10.Nachtragssatzung Gebührenbedarfsberechnung 2018
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