Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1881/17  

 
 
Betreff: 10. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:122-703-00-Wg.
Federführend:122 Sachgebiet Steuern Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Wegner, Dorina   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.11.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die umlegungsfähigen (abwälzbaren) Kosten der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ sind aus Gebühren zu finanzieren.

 

Seit 2015 werden pro lfd. Straßenfrontmeter 1,80 € Straßenreinigungsgebühr erhoben.

Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab einen Gebührensatz von 1,77 €.

 

Das Ergebnis resultiert aus dem verhältnismäßig milden letzten Winter bei gleichzeitiger Preiserhöhung nach Ausschreibung des Postens „Maschinelle Straßenreinigung“.

Obwohl der Reinigungsrhythmus vermindert wurde, sind die Kosten für die Reinigung im Verhältnis zu den Vorjahren gestiegen. Hierbei ist zu bedenken, dass das Kehrgutaufkommen nicht in direkter Relation zum Reinigungsintervall, welcher durch die Neufassung der Straßenreinigungssatzung geändert wurde, steht.

 

Die Versendung von Bescheiden für die eher geringfügige Gebührensenkung wäre unwirtschaftlich, zumal im kommenden Jahr eventuell entstehende Über- oder Unterdeckungen bei der Kalkulation der Gebühr für Folgejahre einfließen würden. Die Bildung einer Rücklage wäre darüber hinaus ohnehin sinnvoll, da nicht dauerhaft mit milden Wintern gerechnet werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für das kommende Jahr bei 1,80 € zu belassen.

 

Die 10. Nachtragssatzung ist dennoch erforderlich, da einige Regelungen sich auf die ab 01.01.2018 geltende neue Straßenreinigungssatzung beziehen.


Beschlussvorschlag:

Die 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2018 wird gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Entwurf der 10.Nachtragssatzung

Gebührenbedarfsberechnung 2018

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 10. Nachtragssatzung, Entwurf (60 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Kalkulation für 2018, anonym (292 KB)