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Auszug - Umfang der Abgabepflicht nach der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 29.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Brodowski erkundigt sich bezugnehmend auf die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe, warum die privaten Krankenhäuser nicht in der Aufstellung der Abgabepflichtigen enthalten sind.

 

Frau Heß führt hierzu aus, dass in der Anlage 1 zur Satzung unter Nummer 93 Kur-/ Rehakliniken, Mutter-Kind-Kurkliniken, Kur-/Erholungsheime und Kinderkurheime aufgeführt sind. Akutkliniken seien jedoch nicht abgabepflichtig und können nicht zur Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden.

 

 

 

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