Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1873/17-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung nebst -plan 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/1873/17
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Nach der Beratung im Hauptausschuss wurden, neben der dort vorgelegten Tischvorlage, folgende Änderungen vorgenommen:

 

Der Wirtschaftsplan des Tourismus-Service für 2018 wurde in der Position „sonstige Erlöse“ um 43.700 € reduziert. Der daraus resultierende erhöhte Verlustausgleich wurde in die Haushaltsstelle 8600.7150 übernommen.

 

Die Mittel für die Konzepterstellung „offene Ganztagsschule“ wurden in den Haushalt eingestellt.

Das im Vermögenshaushalt vorgesehene Umschuldungsdarlehen wurde gestrichen. Das Darlehen (für Erwerb der bundeseigenen Liegenschaften Pelzerhaken aus dem Jahr 1998) wurde zum Zinssatz 0,79 % (bisher: 5,76 %) für 10 Jahre prolongiert. Weiter wurde zum Ende des Jahres 2017 eine Kreditaufnahme in Höhe von 2,5 Mio. € erforderlich. Die daraus resultierenden Veränderungen in den Zins- und Tilgungsleistungen wurden berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2018 wird nebst –plan, seinen Anlagen und Bestandteilen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

33.661.700 €

 

in der Ausgabe auf

33.661.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

8.509.800 €

 

in der Ausgabe auf

8.509.800 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

6.915.600

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

795.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

7.500.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

191,55

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

370 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HH2018_Webversion_Final (7391 KB)      
Stammbaum:
VO/1873/17   Haushaltssatzung nebst -plan 2018   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/1873/17-1   Haushaltssatzung nebst -plan 2018   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich