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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 (Am Brunnen), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1853/17 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 (Am Brunnen),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber erläutert die Vorlage und den Beratungsverlauf.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Greve fragt, wie es zu der Auftragsvergabe an das Eutiner Büro „Stadtplanung kompakt“ gekommen sei.

 

Frau Weise erklärt, dass hier dem Vorschlag des Grundstückeigentümers gefolgt worden sei. Das Stadtbauamt selber habe mit dem Büro ebenfalls gute Erfahrungen gemacht. In Neustadt in Holstein gebe es darüber hinaus kein Stadtplanungsbüro.

 

 

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Beschluss:  

1.Der Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet „Am Brunnen“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

Insbesondere für den nördlichen Teil des Änderungsgebietes soll eine stärker verdichtete Bebauung angestrebt werden, die der innenstadtnahen Lage dieses Bereiches Rechnung trägt.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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