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Auszug - Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes, hier: Gestaltungskanon Altstadt  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1805/17 Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes,
hier: Gestaltungskanon Altstadt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Frau Weise gibt vor der Beschlussfassung zu bedenken, dass der Gestaltungskanon Altstadt als Förderungsgrundlage u.a. für die Gestaltung der Reiferstraße und Grabenstraße aufzustellen sei, da damit einer Forderung des zuständigen Landesreferats Städtebauförderung nachgekommen werde. Dem bisherigen Fehlen der Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes sei es u.a. geschuldet, dass in diesen Straßenbereichen noch nicht mit den Baumaßnahmen angefangen werden konnte.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst abstimmen, ob entsprechend der Beschlussfassung zur Gestaltungssatzung und Zustimmung zum Gestaltungshandbuch auch die Vorlage zum Gestaltungskanon Altstadt zurückverwiesen werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13Nein-Stimmen: 16 Enthaltung: 0

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber erläutert die Vorlage und den Beratungsverlauf.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass in der Beratungsfolge der Beschluss des Bau- und Planungsausschusses fehlt und lediglich der Beschluss des Umwelt- und Verkehrsausschusses ausgewiesen ist. Frau Dr. Batscheider erklärt, dass offensichtlich mit dem Sitzungsdienstprogramm nicht die Folgesitzung des Bau- und Planungsausschusses berücksichtigt wurde, auf der dieser Punkt behandelt worden sei. Beide Beschlüsse seien aber in beiden Gremien gleichlautend gefasst worden.

 

Herr Kahl erkundigt sich, ob die zurückverwiesene Gestaltungssatzung Voraussetzung für den Gestaltungskanon sei.

 

Frau Weise erläutert, dass der Gestaltungskanon als Handlungsvorgabe für Verwaltung und Politik auch von der Gestaltungssatzung losgelöst behandelt werden könne.

 

 

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Beschluss:  

Als Vorgabe für die einheitliche und abgestimmte Gestaltung der öffentlichen Räume wird der Gestaltungskanon Altstadt mit folgenden Ergänzungen beschlossen:

Es sind Regelquerschnitte für Gehwege und Straßen, die Gestaltung von Baumscheiben und Rasenstreifen sowie das Aufzeigen von Details zu ergänzen.

Der Gestaltungskanon gilt für den Bereich Altstadt, abgegrenzt durch die Straßen Schiffbrücke (Gehweg Ostseite), Waschgrabenallee (Gehweg Nordseite), Waschgraben, Grabenstraße, Vor dem Kremper Tor (bis Hausnr. 3 / Mündung Grabenstraße), Haakengraben, Am Binnenwasser (Straße), Untere Querstraße.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:28 Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 0

 

 

 

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