Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1805/17  

 
 
Betreff: Vorgaben für die Gestaltung des öffentlichen Raumes,
hier: Gestaltungskanon Altstadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
15.11.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Im Zuge der ersten städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 1980er Jahren und darauffolgenden Ausbaumaßnahmen in der Altstadt von Neustadt in Holstein wurden die öffentlichen Räume weitestgehend einheitlich gestaltet. Typische Gestaltungsmerkmale sind bspw. Gehwege mit rot-buntem Klinkerpflaster, helle Granitborde und Fahrbahnen aus dunkelgrauem Granitklein- oder -großpflaster. Um weiterhin eine einheitliche Gestaltung verschiedener Stadtgebiete und Quartiere ermöglichen zu können, soll der Gestaltungskanon für die Altstadt als verbindliche Vorgabe für die Verwaltung beschlossen werden. Darüber hinaus dient dieser als Hilfsmittel für die Planung der Ausgestaltung öffentlicher Flächen. Inhaltlich hält der Kanon den gegenwärtigen überwiegenden Bestand der Oberflächen (Material und Farbgebung) von Straßen und Wegen fest und macht Vorgaben zum Aussehen, Material und Farbe von Mobiliar.

 

Die Sicherung der Gestaltung der öffentlichen Flächen in der Altstadt ist eine Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bspw. für die Sanierung der Straßen Reiferstraße, Grabenstraße, Haakengraben und Rosenstraße.


Beschlussvorschlag:

Als Vorgabe für die einheitliche und abgestimmte Gestaltung der öffentlichen Räume wird der Gestaltungskanon Altstadt beschlossen. Dieser gilt für den Bereich Altstadt, abgegrenzt durch die Straßen Schiffbrücke (Gehweg Ostseite), Waschgrabenallee (Gehweg Nordseite), Waschgraben, Grabenstraße, Vor dem Kremper Tor (bis Hausnr. 3 / Mündung Grabenstraße), Haakengraben, Am Binnenwasser (Straße), Untere Querstraße.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

Gestaltungskanon Altstadt

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gestaltungskanon Altstadt (6790 KB)