Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der ersten städtebaulichen Sanierungsmaßnahme in den 1980er Jahren und darauffolgenden Ausbaumaßnahmen in der Altstadt von Neustadt in Holstein wurden die öffentlichen Räume weitestgehend einheitlich gestaltet. Typische Gestaltungsmerkmale sind bspw. Gehwege mit rot-buntem Klinkerpflaster, helle Granitborde und Fahrbahnen aus dunkelgrauem Granitklein- oder -großpflaster. Um weiterhin eine einheitliche Gestaltung verschiedener Stadtgebiete und Quartiere ermöglichen zu können, soll der Gestaltungskanon für die Altstadt als verbindliche Vorgabe für die Verwaltung beschlossen werden. Darüber hinaus dient dieser als Hilfsmittel für die Planung der Ausgestaltung öffentlicher Flächen. Inhaltlich hält der Kanon den gegenwärtigen überwiegenden Bestand der Oberflächen (Material und Farbgebung) von Straßen und Wegen fest und macht Vorgaben zum Aussehen, Material und Farbe von Mobiliar.
Die Sicherung der Gestaltung der öffentlichen Flächen in der Altstadt ist eine Voraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln bspw. für die Sanierung der Straßen Reiferstraße, Grabenstraße, Haakengraben und Rosenstraße. Beschlussvorschlag:Als Vorgabe für die einheitliche und abgestimmte Gestaltung der öffentlichen Räume wird der Gestaltungskanon Altstadt beschlossen. Dieser gilt für den Bereich Altstadt, abgegrenzt durch die Straßen Schiffbrücke (Gehweg Ostseite), Waschgrabenallee (Gehweg Nordseite), Waschgraben, Grabenstraße, Vor dem Kremper Tor (bis Hausnr. 3 / Mündung Grabenstraße), Haakengraben, Am Binnenwasser (Straße), Untere Querstraße. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Gestaltungskanon Altstadt
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