Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1877/17  

 
 
Betreff: Beitragskalkulation Schmutz- und Niederschlagswasser
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
20.11.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Beitragskalkulationen sind unabdingbare Voraussetzungen, um Beitragssätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Beitragskalkulationen sind hierbei in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, fortzuschreiben und den aktuellen wirtschaftlichen sowie gesetzlichen Rahmen- und Randbedingungen anzupassen.

Die letzte Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser datiert aus dem Jahr 2006 und wurde in den vergangenen Wochen gesetzeskonform fortgeschrieben. Hiermit wurde die Beratungsgesellschaft aquabench GmbH beauftragt. Auftragsgegenstand war sowohl die Bestimmung der nutzungsbezogenen Flächenwerte für Schmutz- und Niederschlagswasser, als auch die Berechnung der beitragsrelevanten Kosten im Rahmen der sog. Globalkalkulation.

Im Ergebnis ergeben sich die nachfolgenden Beitragssätze:

 

Beitragsbereich

Beitragssatz 2006

Beitragssatz ab dem 01.01.2018

Zentrale öffentliche Niederschlagswasseranlage

5,47 EUR/m²

4,40 EUR/m²

Zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage

12,02 EUR/m²

4,33 EUR/m²

 

 

 

 

Die Teiler zur Ermittlung der oben genannten Beitragssätze sind die nutzungsbezogenen Flächenwerte für die einzelnen Beitragsbereiche, die nachfolgend angegeben werden:

 

Beitragsbereich

Nutzungsbezogener Flächenwert 2006

Nutzungsbezogener Flächenwert ab dem 01.01.2018

Zentrale öffentliche Niederschlagswasseranlage

169,972 Hektar

221,107 Hektar

Zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage

215,886 Hektar

714,649 Hektar

 

 

Neben der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung und den korrespondierenden Investitionen ist im Bereich des Schmutzwasserbeitrags zusätzlich die Anpassung des spezifischen Faktors zur Berücksichtigung der baulichen Nutzung des Grundstücks ursächlich für die Veränderung des Flächenwertes. Dabei wurde der spezifische Faktor Schmutzwasser an die Regelungen der städtischen Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 2015 zur Herstellung einer durchgängigen Regelung angepasst. Im Ergebnis erfolgte damit in etwa eine Vervielfältigung der Flächen um den Faktor 3 – 4, was wiederum zu einer Absenkung des Beitragssatzes führte:

 

 

Beitragsbereich Schmutzwasser

Spezifische Faktoren 2006

Spezifische Faktoren ab dem 01.01.2018

1 Vollgeschoss

0,25

1,0

2 Vollgeschosse

0,40

1,3

3 Vollgeschosse

0,55

1,6

 

 

 

Somit ist die Differenz nachvollziehbar und die Belastung neu zu veranlagender Grundstücke über den größeren zu berücksichtigende Flächenwert vergleichbar zu der Belastung aus der bisherigen Satzung.

Kurzbeschreibung der Beitragskalkulation:

Die Beitragskalkulation lässt sich in eine Kosten- und eine Flächenseite unterteilen und erfolgt entsprechend der nachfolgenden Prinzipskizze.

Insbesondere die Fortschreibung der Flächenberechnung war hierbei von besonderen Rahmenbedingungen geprägt:

 Änderung der Tiefenbegrenzung von 50m auf 40m

 Änderungen der Definition zu Vollgeschossen

 Anpassungen bei der Grundflächenzahl

Um diese Rahmenbedingungen bestmöglich berücksichtigen zu können, wurden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt:

 Auswertung des aktuellen Flächennutzungsplans (Stand: 26.06.2017)

 Auswertung der Übersicht Bebauungspläne (Stand: Oktober 2017)

 Einsichtnahme in alle Bebauungspläne

o Internetportal Kreis Ostholstein

o Stadtbauamt – Planung

 Vor-Ort-Begehung insbesondere im

o Unbeplanten Innenbereich

o Außenbereich

 Einsichtnahme in Baugenehmigungen / Entwässerungsgenehmigungen

o Archiv der Stadtwerke

o Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Die Beitragskalkulation samt Anlagen kann bei Bedarf bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor.  


Beschlussvorschlag:

Die  Beitragssätze werden zum 01.01.2018 beschlossen:

 

1. Niederschlagswasserbeseitigung

Der Beitragssatz beträgt 4,40 EUR/m² nutzungsbezogenen Flächenwert

 

2. Schmutzwasserbeseitigung

Der Beitragssatz beträgt 4,33 EUR/m² nutzungsbezogenen Flächenwert  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

                 X

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine