Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Beitragskalkulationen sind unabdingbare Voraussetzungen, um Beitragssätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Beitragskalkulationen sind hierbei in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, fortzuschreiben und den aktuellen wirtschaftlichen sowie gesetzlichen Rahmen- und Randbedingungen anzupassen. Die letzte Beitragskalkulation für Schmutz- und Niederschlagswasser datiert aus dem Jahr 2006 und wurde in den vergangenen Wochen gesetzeskonform fortgeschrieben. Hiermit wurde die Beratungsgesellschaft aquabench GmbH beauftragt. Auftragsgegenstand war sowohl die Bestimmung der nutzungsbezogenen Flächenwerte für Schmutz- und Niederschlagswasser, als auch die Berechnung der beitragsrelevanten Kosten im Rahmen der sog. Globalkalkulation. Im Ergebnis ergeben sich die nachfolgenden Beitragssätze:
Die Teiler zur Ermittlung der oben genannten Beitragssätze sind die nutzungsbezogenen Flächenwerte für die einzelnen Beitragsbereiche, die nachfolgend angegeben werden:
Neben der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung und den korrespondierenden Investitionen ist im Bereich des Schmutzwasserbeitrags zusätzlich die Anpassung des spezifischen Faktors zur Berücksichtigung der baulichen Nutzung des Grundstücks ursächlich für die Veränderung des Flächenwertes. Dabei wurde der spezifische Faktor Schmutzwasser an die Regelungen der städtischen Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 2015 zur Herstellung einer durchgängigen Regelung angepasst. Im Ergebnis erfolgte damit in etwa eine Vervielfältigung der Flächen um den Faktor 3 – 4, was wiederum zu einer Absenkung des Beitragssatzes führte:
Somit ist die Differenz nachvollziehbar und die Belastung neu zu veranlagender Grundstücke über den größeren zu berücksichtigende Flächenwert vergleichbar zu der Belastung aus der bisherigen Satzung. Kurzbeschreibung der Beitragskalkulation: Die Beitragskalkulation lässt sich in eine Kosten- und eine Flächenseite unterteilen und erfolgt entsprechend der nachfolgenden Prinzipskizze. Insbesondere die Fortschreibung der Flächenberechnung war hierbei von besonderen Rahmenbedingungen geprägt: • Änderung der Tiefenbegrenzung von 50m auf 40m • Änderungen der Definition zu Vollgeschossen • Anpassungen bei der Grundflächenzahl Um diese Rahmenbedingungen bestmöglich berücksichtigen zu können, wurden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt: • Auswertung des aktuellen Flächennutzungsplans (Stand: 26.06.2017) • Auswertung der Übersicht Bebauungspläne (Stand: Oktober 2017) • Einsichtnahme in alle Bebauungspläne o Internetportal Kreis Ostholstein o Stadtbauamt – Planung • Vor-Ort-Begehung insbesondere im o Unbeplanten Innenbereich o Außenbereich • Einsichtnahme in Baugenehmigungen / Entwässerungsgenehmigungen o Archiv der Stadtwerke o Untere Bauaufsichtsbehörde
Die Beitragskalkulation samt Anlagen kann bei Bedarf bei der Werkleitung eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor. Beschlussvorschlag:Die Beitragssätze werden zum 01.01.2018 beschlossen:
1. Niederschlagswasserbeseitigung Der Beitragssatz beträgt 4,40 EUR/m² nutzungsbezogenen Flächenwert
2. Schmutzwasserbeseitigung Der Beitragssatz beträgt 4,33 EUR/m² nutzungsbezogenen Flächenwert Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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