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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1849/17 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Pelzerhaken Am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber erläutert die Vorlage und den Beratungsverlauf.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:  

1.Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:

 

Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden.

Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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