Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Fa. Behrens & Kauffmann hat mit Schreiben vom 26.09.2017 einen Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 62 gestellt (s. Anlage). Die Betreiber beabsichtigen die Schaffung einer zweiten Ausfahrt aus dem Ferienhausgebiet auf die Wiesenstraße. Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und in das ges. gesch. Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden. Die Landschaftsarchitektin Urte Schlie hat in ihrem „Antrag auf Inaussichtstellung der Befreiung von den Verboten des § 21 LNatSchG S-H“ vom 08.06.2017 nachgewiesen, dass der Eingriff mit den geplanten Maßnahmen ausgeglichen werden kann. Der Fachdienst Naturschutz des Kreises Ostholstein hat daraufhin mit Schreiben vom 18.09.2017 eine Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG in Aussicht gestellt.
Alternativ könnte die geplante zweite Ausfahrt durch das Baugebiet „Zum Leuchtturm“ geführt werden. Hierbei würden aber die Bewohner des Gebietes stärker belastet. Beschlussvorschlag:1. Der Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) soll wie folgt geändert werden:
Für das Ferienhausgebiet soll eine zweite Ausfahrt geschaffen werden. Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft und das Biotop soll ein Teil des bisherigen „Sondergebietes Ferienhäuser“ als Grün- und Ausgleichsfläche festgesetzt werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Schlie…Landschaftsarchitektur“ in Timmendorfer Strand beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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