Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1834/17-1  

 
 
Betreff: Billigung der Nachkalkulationen 2016 und Vorkalkulationen 2018 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:12 Finanz- und Grundstücksabteilung
Bearbeiter/-in: Tode, Bianca  122 Sachgebiet Steuern
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
14.12.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Nachkalkulationen des Tourismusbeitrages und der Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) 2016 sowie die Vorkalkulationen 2018 wurden von der Firma Kubus GmbH, Schwerin, anhand einer Präsentation dem Ausschuss für Tourismus- und Kulturangelegenheiten am 16.11.2017 erläutert. Der Bericht über die Kalkulationen in der Version vom 27.11.217 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Nachkalkulationen 2016

Hinsichtlich des Tourismusbeitrages merkt die Firma Kubus GmbH an, dass bei der Vorkalkulation 2016 mit höheren Ausgaben gerechnet worden sei und die Abschreibungen höher prognostiziert waren, als sie tatsächlich ausgefallen sind. Die Überdeckung hätte bei besserer Prognose also etwas geringer ausfallen können.

Die Prognose konnte zum Zeitpunkt der Vorkalkulation 2016 nicht besser erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war, dass das Besucherlenkungskonzept noch nicht umgesetzt werden konnte. Auch bei der Sanierung der Promenade haben sich im Jahresverlauf Verschiebungen, sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Gesamthöhe der Kosten, ergeben.

 

Die Überdeckung des Tourismusbeitrages aus der Nachkalkulation 2016 wurde aufgeteilt. Der Überschuss beträgt 134.529,19 €, davon fließen 50% (67.264,59 €) in die Vorkalkulation 2018 ein. Die restlichen 50 Prozent (67.264,60 €) werden vorgetragen und finden in der nächsten Vorkalkulation (2019) Berücksichtigung.

 

Bei der Fremdenverkehrsabgabe ergibt sich eine Unterdeckung von 7.256,77 €. Diese fließt zum Teil – in Höhe von 1.451,35 € (20%) - in die Vorkalkulation 2018 ein.

 

Die Unterdeckungen aus den Jahren 2014 und 2015 werden nicht berücksichtigt.

Gründe:

-          für 2014 wurde aufgrund fehlender Zahlen der TALB nicht vorkalkuliert

-          die Vorkalkulation 2015 wurde nicht komplett umgesetzt, da es folgenden politischen Beschluss gab:

 

Beschluss des Ausschusses vom 12. November 2014:

Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird mit der Variante 2 aus der Vorlage mit Zahlung der Differenz aus städtischen Mitteln beschlossen.

 

 

 

Vorkalkulationen 2018

In den Tourismusbeitrag ist der seinerzeit aus der Nachkalkulation 2015 noch nicht umgelegte Teilbetrag (50%) in Höhe von 113.835,77 € eingeflossen. Aus der aktuellen Nachkalkulation 2016 werden 67.264,59 € (also 50 %) berücksichtigt.

 

Der Tourismusbeitragssatz 2018 ändert sich somit nicht. (Kleinere redaktionelle Satzungsänderungen sind nicht vorrangig und werden bei der nächsten erforderlichen Satzungsänderung berücksichtigt.)

 

Die Fremdenverkehrsabgabe wird durch die nur teilweise Mitnahme der Unterdeckung ebenfalls nicht geändert und bleibt bei 21,89 €.

 

Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer  Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) wird durch die 10. Nachtragssatzung (VO/1868/17-1) geändert, da es in der Anlage Änderungen gegeben hat.

 

In den Bereichen Tourismusbeitrag und Fremdenverkehrsabgabe wurde sowohl für die Nachkalkulationen als auch für die Vorkalkulationen auf das Zahlenmaterial der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht zurückgegriffen, das die Kosten der Aufgaben zu 52,79% dem Tourismusbeitrag und zu 47,21% der Fremdenverkehrsabgabe zuordnet..


Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 ja: X

 nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

ja X

bei Haushaltsstelle:

 

 

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

finanzielle Auswirkung siehe Vorlage VO/1857/17-1

 


Anlage/n:

Zusammenfassung Kalkulationen Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) 2016 – 2018

 

Bericht Firma Kubus GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusammenfassung TourB u. FVA 2016-2018 für STV (270 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bericht Firma Kubus GmbH (1048 KB)