Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
22.06.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.