Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2987/23 Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:bisheriger Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023-3/2023-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Bericht:

Herr Sebastian Schmidt berichtet gemäß Vorlage und führt zu dem geänderten Beschlussvorschlag aus der Vorberatung des Hauptausschusses zur Weiterführung des digitalen Sitzungsdienstes als Option zum postalischen Versand aus.

 

Diskussion:

Herr Reichert wirft ein, dass sich die beabsichtigte Beibehaltung der bisherigen Formulierung auch auf § 12 Abs. 5 der Geschäftsordnung beziehe.

 

Herr Sebastian Schmidt führt an, dass sich dieser Paragraph auf die Mitteilungspflichten des Bürgermeisters beziehe und nicht in die Vorberatung des Hauptausschusses hinsichtlich des optional papierlosen Sitzungsdienstes einbezogen war.

Bürgermeister Spieckermann bestätigt, dass auch weiterhin - wie bereits schon seit Jahren - im Rahmen seiner Unterrichtungspflicht an die nicht in den jeweiligen Ausschüssen vertretenen Stadtverordneten oder Ortsbeiratsvorsitzenden die digitale Übermittlung aller Ausschusseinladungen mit den Tagesordnungen und die Mitteilung über das Bereitstehen der Niederschriften im Ratsinfo erfolge.

 

Protokollnotiz:

Es geht in § 12 GeschO „Unterrichtungspflicht der Bürgermeisterin oder des Bürgermeistersletztendlich darum, dass konkret die Sitzungsunterlagen, also Vorlagen und Anlagen oder Protokollierungen auch weiterhin eben nicht digital verschickt werden, sondern im rollenbasierten und zugangsgeschützten Gremienbereich des Ratsinfosystems je nach Einsichtsrecht allen Mitgliedern der Selbstverwaltung zur Verfügung stehen und hierauf jeweils der Hinweis erfolgt. Für Herrn Reichert greift nach wie vor als einziger nicht am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmender Fraktionsvorsitzender die Regel aus § 3 (5) GeschO „Ausschüsse“, dass er in dieser Funktion alle Unterlagen der etwa 70 Sitzungen im Jahr postalisch zugestellt bekommt. Diese beiden unterschiedlichen Punkte sind so auch bereits in der Vorberatung im Hauptausschuss am 24.05.2023 dargelegt worden.

 


Beschluss:

Die anliegende Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

- In § 3 Ausschüsse erhält der Absatz 5 die bisherige Formulierung.

- In § 7 Ratsinfosystem / papierloser Sitzungsdienst erhält der Absatz 2 die bisherige Formulierung.

    


Abstimmungsergebnis:

einstimmig