Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2982/23  

 
 
Betreff: Wahl der/des 1. und 2. Stellvertreterin oder Stellvertreters der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neugewählte/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.06.2023 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Gemäß § 33 Abs. 1 GO wählt die Stadtverordnetenversammlung in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte unter Leitung der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers die Stellvertreter oder Stellvertreterinnen der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers.

 

Wurde das Wahlverfahren mit gebundenem Vorschlagsrecht gem. § 33 Abs. 2 GO bei der Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers auf Verlangen einer Fraktion durchgeführt, gilt das gebundenen Vorschlagsrecht auch für die Wahl der beiden Stellvertreter oder Stellvertreterinnen der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers.

 

Über die Vorschläge ist abzustimmen. Auf die Vorgeschlagene oder den Vorgeschlagenen müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen (§ 33 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 GO). Das Vorschlagsrecht der Fraktionen bleibt solange bestehen, bis die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt sind.

 

a) 1. Stellvertreterin bzw. 1. Stellvertreter:
Wie sich aus der Vorlage VO/2980/23 zu Tagesordnungspunkt 2 ergibt, hat in diesem Fall die BGN-Fraktion das Vorschlagsrecht für die 1. Stellvertreterin oder den 1. Stellvertreter.

 

b) 2. Stellvertreterin bzw. 2. Stellvertreter:
Das Vorschlagsrecht für die 2. Stellvertreterin oder den 2. Stellvertreter entfällt aufgrund gleicher Höchstzahlen sowohl auf die Fraktion B90/GRÜNE als auch auf die SPD-Fraktion. Es sind getrennte Wahlvorgänge durchzuführen, wobei deren Reihenfolge ausgelost wird. In diesem Fall wäre bereits der erste Wahlvorgang erfolgreich abgeschlossen, sobald für die vorgeschlagene Person mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen. Die Stelle ist dann besetzt, so dass kein Raum für eine weitere Abstimmung ist. Die Stimmberechtigten müssen sich deshalb im Klaren sein, dass die Wahl einer der beiden vorgeschlagenen Person nur verhindert werden kann, wenn sie eine Nein-Stimme abgeben.

 

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2982/23   Wahl der/des 1. und 2. Stellvertreterin oder Stellvertreters der Bürgervorsteherin bzw. des Bürgervorstehers   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2982/23-1   Abberufung der 2. stellvertretenden Bürgervorsteherin Frau Katrin Körting; Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2023   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2982/23-2   Neuwahl der 2. Stellvertretung des Bürgervorstehers; Antrag der SPD-Fraktion vom 28.11.2023   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich