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Auszug - Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit  

 
 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 22.06.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2981/23 Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Alterspräsident/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Alterspräsident Reichert verpflichtet gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung den neugewählten Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Bürgervorsteher Holtfester durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.

 

Bürgervorsteher Holtfester bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Er sei stolz, das Amt bekleiden zu dürfen. Er werde als Vertreter der gesamten Stadtverordnetenversammlung ab dem heutigen Tage keine politischen Diskussionen mehr führen wollen, um sein Amt neutral auszuüben. Er hoffe auf eine angenehme Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.