Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Alterspräsident Reichert verpflichtet gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung den neugewählten Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Bürgervorsteher Holtfester durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.
Bürgervorsteher Holtfester bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen. Er sei stolz, das Amt bekleiden zu dürfen. Er werde als Vertreter der gesamten Stadtverordnetenversammlung ab dem heutigen Tage keine politischen Diskussionen mehr führen wollen, um sein Amt neutral auszuüben. Er hoffe auf eine angenehme Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.
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