Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern, wovon 2 Mitglieder von der Stadt Neustadt in Holstein zu entsenden sind. Die Besetzung sollte aus den Reihen des Stadtwerkeausschusses erfolgen. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist gekoppelt an die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlzeit in Schleswig-Holstein.
Die in § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein festgelegte Grenze der Beteiligungshöhe der Stadt in Höhe von 50.000 € an Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, ist überschritten. Es entscheidet nicht der Hauptausschuss über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt, sondern die Stadtverordnetenversammlung.
Es wird gebeten, zwei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bzw. des Stadtwerkeausschusses sowie deren persönliche Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH zu benennen.
Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in Gremien durch kommunale Gebietskörperschaften
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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