Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2988/23  

 
 
Betreff: Wahl einer Ersten Stadträtin bzw. eines Ersten Stadtrates und einer zweiten Stellvertreterin bzw. eines zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neugewählte/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.06.2023 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Nach § 62 Abs. 1 GO i.V.m. § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wählt die Stadtverordnetenversammlung für die Stellvertretung desrgermeisters zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit.

 

Gemäß § 62 Abs. 2 GO führt die erste Stellvertreterin oder der erste Stellvertreter der Bürgermeisterin die Amtsbezeichnung "Erste Stadträtin" oder "Erster Stadtrat". Die Stellvertretenden werden nach § 62 Abs. 3 GO i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen bzw. -beamten ernannt.

 

Entsprechend § 62 Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung für deren Wahlzeit gewählt. Die Wahl findet gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. § 33 Abs. 2 GO im gebundenen Vorschlagsrecht statt, das heißt, die Fraktionen sind entsprechend der auf sie entfallenden Höchstzahlen vorschlagsberechtigt. Wie sich aus der Vorlage VO/2980/23 zum Tagesordnungspunkt 2 ergibt, hat die CDU-Fraktion das Vorschlagsrecht für die Erste Stadträtin bzw. den Ersten Stadtrat und die BGN-Fraktion das Vorschlagsrecht für die zweite Stellvertretung des Bürgermeisters.

 

Die Wahl selbst erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 GO mit relativer Mehrheit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Hinweis:
Es gilt das Verwandtschaftsverbot mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher und deren/dessen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern (§ 57 e Abs. 2 GO) und desrgermeisters 57e Abs. 4 GO).

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2988/23   Wahl einer Ersten Stadträtin bzw. eines Ersten Stadtrates und einer zweiten Stellvertreterin bzw. eines zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2988/23-1   Wahl eines zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich