Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrats sind in der Hauptsatzung wie folgt beschrieben: Zusammensetzung: Aufgabengebiet:
Mit Beginn der Wahlzeit zum 1. Juni 2023 ist auch dieses Gremium neu zu bilden. Es wird vorgeschlagen, durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Ältestenrat mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher und - wie auch in den Vorjahren - mit den Fraktionsvorsitzenden zu besetzen.
Beschlussvorschlag:Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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