Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2993/23  

 
 
Betreff: Besetzung des Ältestenrats
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neugewählte/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.06.2023 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrats sind in der Hauptsatzung wie folgt beschrieben:

Zusammensetzung:
rgervorsteherin oder Bürgervorsteher und je eine Vertreterin oder Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen.

Aufgabengebiet:
Schlichtung von Streitfällen zwischen den Stadtverordneten oder den Ausschussmitgliedern unter sich und mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, soweit gesetzlich nichts entgegensteht. Der Ältestenrat berät in Zweifelsfällen, wie Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung auszulegen sind.

 

Mit Beginn der Wahlzeit zum 1. Juni 2023 ist auch dieses Gremium neu zu bilden. Es wird vorgeschlagen, durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Ältestenrat mit derrgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher und - wie auch in den Vorjahren - mit den Fraktionsvorsitzenden zu besetzen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. demrgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine