Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Es wird gebeten, wie folgt zu verfahren:
1. Bürgervorsteher Sela eröffnet die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Im Anschluss stellt Bürgervorsteher Sela die dienstälteste Stadtverordnete oder den dienstältesten Stadtverordneten fest, die oder der das Amt der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten zu übernehmen bereit ist.
3. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident führt den Vorsitz, bis die neugewählte Bürgervorsteherin oder der neugewählte Bürgervorsteher das Amt übernimmt.
4. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident stellt (gem. § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein) die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung durch Namensaufruf vor.
5. Die Alterspräsidentin oder der Alterspräsident nimmt die Erklärungen der Stadtverordneten über einen Fraktionszusammenschluss entgegen; es sei denn, die Fraktionsbildungserklärungen wurden bereits vor der konstituierenden Sitzung gegenüber Bürgervorsteher Sela abgegeben.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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