Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2992/23  

 
 
Betreff: Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neugewählte/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.06.2023 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Gemeindewahlausschuss hat das Wahlergebnis in seiner Sitzung am 17.05.2023 festgestellt.

 

Nach § 66 Abs. 2 GKWO soll die Stadtverordnetenversammlung ihre Entscheidung über die Gültigkeit der Gemeindewahl unverzüglich, d.h. möglichst bereits in der zweiten Sitzung der Wahlzeit, treffen. Die Stadtverordnetenversammlung hat dazu gemäß § 66 GKWO in ihrer konstituierenden Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss zuhlen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat.

 

Die Zahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses ist gesetzlich nicht fixiert. Es wird vorgeschlagen, je eine Stadtverordnete bzw. einen Stadtverordneten (und je eine Stadtverordnete als Stellvertreterin bzw. einen Stadtverordneten als Stellvertreter) der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen zu benennen.

 

Die Fraktionen werden gebeten, Vorschläge für die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses zu unterbreiten.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

keine