Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach Ziffer 4.3 der durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.05.2021 beschlossenen Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen können Stadtverordneten, die mindestens drei volle Wahlzeiten (15 Jahre) in der Stadt Neustadt in Holstein Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung waren und ausgeschieden sind, neben einer Verabschiedung und Ehrung auf der dem Ausscheiden folgenden konstituierenden Sitzung eine Ehrenbezeichnung wie Ehrenbürgervorsteherin oder Ehrenbürgervorsteher verliehen werden.
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 17.05.2023 den nicht mehr zu den Kommunalwahlen 2023 angetretenen Bürgervorsteher Sönke Sela für die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgervorsteher“ vorgeschlagen.
Die kommunalpolitische Historie lässt sich aus der Vorlage VO/2985/23 „Verabschiedung und Ehrung ehemaliger Stadtverordneter“ wie folgt wiedergeben:
Sönke Sela Stadtverordneter 01.04.1998 - 31.05.2023
Der Hauptausschuss wird gemäß Ziffer 4.5 der Richtlinien um Vorberatung für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der konstituierenden Sitzung gebeten. Die Ehrungen selber wären im weiteren Ablauf durch die Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher in einer besonderen Veranstaltung vorzunehmen. Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
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