Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der Neubesetzung der Leitung der Kinderabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein im vergangenen Jahr hat die Stadtwehrführung angeregt, auch diesen aufwendigen und zeitintensiven Posten zu entschädigen. Sowohl das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten als auch die Verwaltungsleitung würden der Anregung folgen wollen, um für die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit in dem überaus wichtigen unteren Nachwuchsbereich der Feuerwehr einen zumindest kleinen Anreiz schaffen zu können.
Eine Auslagenpauschale für die Leitungen von Feuerwehrkinderabteilungen ist weder in der Landesverordnung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern, der Landesverordnung über die Entschädigungen der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen oder der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt die sich aus dem anliegenden Änderungssatzungsentwurf ergebende Erweiterung des § 10 der Entschädigungssatzung vor, die sich an der Auslagenpauschale der Jugendfeuerwehrwartin bzw des –wartes orientiert.
Beschlussvorschlag:Die Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird durch die vorgelegte 3. Änderungssatzung geändert. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Entschädigungssatzung in der Fassung der 2. Änderung ab 01.01.2022
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