Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgervorsteher Holtfester stellt zunächst die in dieser Wahlzeit neu vertretenen Stadtverordneten vor und verpflichtet sodann alle Stadtverordneten gemäß § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führt sie in ihre Tätigkeit ein. Außerdem weist er darauf hin, dass ihm bis zum 06.07.2023 der Vordruck „Angaben über Berufe und ehrenamtliche Tätigkeiten“ ausgefüllt und unterschrieben zuzuleiten sei.
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