Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Bürgervorsteher Holtfester verweist auf den hierzu auch als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der BGN-Fraktion vom heutigen Tage.
Diskussion: Herr Cremer begründet ausführlich den Antrag der BGN-Fraktion zur geänderten Besetzung des Ältestenrats und führt unter anderem an, dass die Stadtverordneten der FDP keinen Fraktionsstatus mehr hätten und mit einer Umformulierung der Zusammensetzung des Ältestenrates von Vertretern der Fraktionen in Vertretern der Parteien hier ein Mitspracherecht gesichert werden würde. Auch sei der mediative und damit neutral wahrzunehmende Auftrag des Ältestenrates nur schwer zu realisieren, wenn diese Tätigkeit von Fraktionsspitzen wahrgenommen werden würde, die gleichzeitig Klage erheben.
Herr Sebastian Schmidt weist darauf hin, dass man bereits unter TOP 9 über die neue Hauptsatzung und damit auch über die Formulierung der Zusammensetzung des Ältestenrates beschlossen habe. In der Vorberatung der konstituierenden Sitzung im Hauptausschuss habe man sich darüber hinaus bereits darauf verständigt, die FDP-Vertretung bei etwaigen Sitzungen einzuladen. Der Bürgervorsteher sei Herr des Verfahrens und es gäbe keinen Anlass, weitere Regularien für den Ältestenrat einzuführen.
Frau Spiegel erläutert, dass die Intention des BGN-Antrages durchaus klar sei, macht aber deutlich, dass diese keine Partei, sondern eine Wählergemeinschaft sei und der Antrag insgesamt zu überdenken sei.
Herr Albers merkt an, dass die Fraktionsgebilde im Laufe der Wahlzeit auch nicht immer stabil bleiben würden und mit dem Antrag ein Wechsel von Stadtverordneten zu anderen, auch ggf. bislang nicht in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien nicht berücksichtigt sei.
Der Vorsitzende lässt zunächst über den Änderungsantrag der BGN-Fraktion abstimmen: Beschluss: Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie Vertretern der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien besetzt. Ist eine der an einem zu schlichtenden Streitfall beteiligten Personen gleichzeitig Mitglied des Ältestenrats, ruht deren Mitgliedschaft im Ältestenrat für die Dauer des Streitfalles. Die Person(en) kann bzw. können sich im Ältestenrat für die Schlichtung des Streitfalls durch ein anderes Mitglied der Stadtverordnetenversammlung vertreten lassen. Die von dem Streitfall betroffenen Personen haben das Recht, während des Schlichtungsverfahrens anwesend zu sein, Ihre Position zu vertreten und sich selbst ggfls. zu verteidigen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 26 Enthaltungen: 0
Der Änderungsantrag ist mithin nicht angenommen. Bürgervorsteher Holtfester stellt den Beschlussvorschlag nach Vorlage zur Abstimmung.
Beschluss: Der Ältestenrat wird für die laufende Wahlzeit mit der Bürgervorsteherin bzw. dem Bürgervorsteher gem. § 8 (9) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein sowie den Vorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen besetzt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 5
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