Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund allgemeiner und besonderer Kostensteigerungen war es geboten, eine Neukalkulation der Nutzungsgebühren vorzunehmen. Insbesondere am Windmühlenberg hat eine zu günstige Kostenstruktur zur Folge, dass sich BewohnerInnen im Umfeld gestiegener Mietkosten nicht mehr eigenständig um regulären Wohnraum bemühen. Die vorgenommene Gebührenkalkulation macht eine Festlegung der neuen Gebührensätze und eine Anpassung der o.g. Satzung (§ 5 Höhe der Gebühr) erforderlich. Beschlussvorschlag:Die Gebührenkalkulation wird zur Kenntnis genommen. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Schlichtwohnungen der Stadt Neustadt in Holstein und der Erhebung von Benutzungsgebühren wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Gebührenkalkulation Am Holm 66 Gebührenkalkulation Windmühlenberg 23 Entwurf 1. Änderung der Satzung zur Regelung der Benutzung der Schlichtwohnungen der Stadt Neustadt in Holstein und der Erhebung von Benutzungsgebühren
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