Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2991/23  

 
 
Betreff: Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neugewählte/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-11.01.01-1/2023
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
22.06.2023 
konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Gemäß § 46 Abs. 5 GO wählt die Stadtverordnetenversammlung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu; die Fraktionen können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen entsprechend § 33 Abs. 2 Satz 2 bestimmen, für welche Vorsitzenden ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren); bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, das die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher zieht. Zur oder zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden. Für die Wahl gilt § 39 Abs. 1 GO entsprechend. Auch für stellvertretende Vorsitzende gelten diese Regelungen.

 

Die Vorschlagsrechte werden somit auf der Grundlage der Sitzzahlen der Fraktionen nach Höchstzahlen ermittelt (s. Vorlage VO/2980/23 zu TOP 2).
Zunächst erfolgt ein Zugriff auf den Ausschuss, für den der Vorschlag für die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden gemacht werden soll. Nach dem Zugriff schlägt die jeweils berechtigte Fraktion ihre Kandidatin bzw. ihren Kandidaten vor. Die anderen Fraktionen haben kein Vorschlagsrecht. Vorgeschlagen werden können alle Ausschussmitglieder (auch bürgerliche Mitglieder und zusätzliche Mitglieder). Stellvertretende können nicht zu Ausschussvorsitzenden gewählt werden.

 

Über die Vorschläge stimmt die Stadtverordnetenversammlung mit relativer Mehrheit nach § 46 Abs. 5 i.V.m. § 39 Abs. 1 GO ab. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, wenn auf sie mehr Ja- als Nein-Stimmen entfallen. Findet ein Vorschlag keine Mehrheit, bleibt das Vorschlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Bei mehrfachem Scheitern wird das Verfahren fortgesetzt, wobei das Vorschlagsrecht bei der ermittelten Fraktion verbleibt.
Ist auf Vorschlag einer Fraktion eine Ausschussvorsitzende bzw. ein Ausschussvorsitzender gewählt worden, so wird dieser Fraktion ihre höchste Höchstzahl gestrichen. Zugriffsberechtigt ist nunmehr die Fraktion mit der nächsthöheren Höchstzahl.

 

Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden werden im gleichen Verfahren (§ 46 Abs. 4 GO) in gesonderten Wahlgängen mit erneuter Ermittlung des Zugriffsrechtsr die Stellvertretenden gewählt. Absprachen mit dem Ziel, eine proporzähnliche Besetzung der Stellen des Ausschussvorsitzenden und der Stellvertretenden zu erreichen, werden für zulässig gehalten.
Eine gemeinsame Wahl mit den Ausschussvorsitzenden nur zulässig, wenn kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung widerspricht.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

keine  

Stammbaum:
VO/2991/23   Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2991/23-1   Wahl der/des Vorsitzenden des Stadtwerkeausschusses; Antrag der CDU-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2991/23-2   Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2991/23-3   Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten und des Tourismusausschusses   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2991/23-4   Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses; Antrag der CDU-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2991/23-5   Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses; Antrag der BGN-Fraktion   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich