Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgender Änderung beschlossen:
In § 8 Hauptausschuss erhält der Absatz 2 die bisherige Formulierung „Er tagt in der Regel in 14-tägigem Rhythmus.“