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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela) |
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VO/1944/18 |
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Ö 2 |
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Wahl der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers (Bericht StvV: Alterspräsident/in) |
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VO/1945/18 |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit (Bericht StvV: Alterspräsident/in) |
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VO/1946/18 |
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Ö 4 |
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Wahl der/des 1. und 2. Stellvertreterin oder Stellvertreters der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1953/18 |
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Ö 5 |
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Verpflichtung der Stadtverordneten und Einführung in die Tätigkeiten (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1947/18 |
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Ö 6 |
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Bestellung eines Protokollführers und einer stellvertretenden Protokollführerin (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider) |
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VO/1952/18 |
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Ö 7 |
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Verabschiedung ausscheidender und Ehrung langjähriger Stadtverordneter |
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Ö 8 |
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Änderung der Hauptsatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/1948/18 |
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Ö 9 |
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Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/1949/18 |
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Ö 10 |
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Änderung der Entschädigungssatzung (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester) |
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VO/1950/18 |
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Ö 11 |
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Wahl einer Ersten Stadträtin oder eines Ersten Stadtrates und einer/eines zweiten Stellvertreterin/Stellvertreters der Bürgermeisterin (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1954/18 |
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Ö 12 |
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Vereidigung der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates und der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters der Bürgermeisterin (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1955/18 |
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Ö 13 |
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Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder der ständigen Ausschüsse (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1957/18 |
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Ö 14 |
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Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1958/18 |
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Ö 15 |
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Wahl des Wahlprüfungsausschusses (Bericht StvV: Neue/r Bürgervorsteher/in) |
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VO/1959/18 |
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Ö 16 |
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Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB) (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider) |
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VO/1971/18 |
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Ö 17 |
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Benennung in den Stiftungsvorstand der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und Lienaustift (Bericht StvV: Bürgermeisterin Dr. Batscheider) |
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VO/1972/18 |
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Ö 18 |
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Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH |
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VO/1981/18 |
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Ö 19 |
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34. Änderung des F-Planes (Franck´sche Tannen),
hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1895/18 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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29.05.2018 - Bau- und Planungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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29.05.2018 - Umwelt- und Verkehrsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 2 Enthaltung: 0 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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21.06.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein |
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Ö 19 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen. 2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes. 3.Die Begründung wird gebilligt. 4.Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/ Stadtbauamt/ Stadtplanung/ Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 29Nein-Stimmen: 8Enthaltungen: 3 C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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Ö 20 |
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B-Plan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1896/18 |
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Ö 21 |
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Bebauungsplan Nr. 91 (Am Kasbern-Rehm),
hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber) |
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VO/1937/18 |
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Ö 22 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 22.1 |
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Vertragsgestaltung Franck'sche Tannen |
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Ö 22.2 |
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Bürgerinformation zum MHKW |
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Ö 23 |
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Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2018 |
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SI/1449/18 |
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Ö 24 |
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Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 26.04.2018 |
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SI/1449/18 |
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Ö 25 |
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Anfragen und Verschiedenes |
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Ö 25.1 |
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Brandmeldeanlage des Küstengymnasiums |
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Ö 25.2 |
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Asbestfunde bei Renovierungsarbeiten in der Aula der Jacob-Lienau-Schule |
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Ö 25.3 |
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Akkustikanlage für zukünftige Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 25.4 |
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Küstenschutz - Geotextil |
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Ö 25.5 |
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Impulsprogramm Bildungsregionen |
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Ö 25.6 |
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Sitzungsplanung Stadtverordnetenversammlung |
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N 26 |
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(nichtöffentlich) |
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N 26.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 26.2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 26.3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 26.4 |
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(nichtöffentlich) |
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