Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 8 Mitgliedern, wovon 2 Mitglieder von der Stadt Neustadt in Holstein zu entsenden sind. Die Besetzung sollte aus den Reihen des Stadtwerkeausschusses erfolgen.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder ist gekoppelt an die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode in Schleswig-Holstein. Gem. § 7 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung obliegt dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung der Stadt einen Betrag von 50.000 € nicht übersteigt. Die Stadtwerke Neustadt in Holstein sind mit 25.000 € am Stammkapital der Stadtwerken Oldenburg in Holstein GmbH beteiligt, darüber hinaus wurden 400.000 € in die Kapitalrücklage eingebracht. Die Entscheidung über die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH fällt somit in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung.
Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung gem. § 15 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz zu achten. Auf den bereits versandten Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 wird verwiesen. Beschlussvorschlag:Folgende Stadtverordnete werden in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH bestellt:
1.___________________________
2.___________________________ Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine
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