Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Der Entwurf der 34. Änderung des F-Planes hat in der Zeit vom 14.08.2017 bis zum 13.09.2017 öffentlich ausgelegen. Die während dieses Zeitraumes eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des abschließenden Beschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage (Abwägung) ergibt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 34. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 34. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfasenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 34. Änderung des F-Planes gesamt nur Plan Entwurf der Begründung der 34. Änderung des F-Planes Umweltbericht (s. Vorlage zu B-Plan 86) Artenschutzbeitrag (s. Vorlage zu B-Plan 86) Abwägungsvorschlag mit Bedenken und Anregungen
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