Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der bisherige Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert die Vorlage, die Vorberatung im Hauptausschuss und den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und B‘90/GRÜNE sowie den Antrag der BGN-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Herr Schmidt führt zum gemeinsamen Fraktionsantrag auf Zusammenlegung der Ausschüsse Umwelt- und Verkehr und Bau- und Planung aus. Er verweist insbesondere auf die Synergieeffekte und stellt fest, dass einerseits die SPD Synergien bspw. in der Thematik „Verwaltungsneubau“ befürworte, andererseits aber eben solche bei der Anzahl und dem Aufgabenzuschnitt der Ausschüsse nicht sehe. Er zitiert aus der Niederschrift der konstituierenden Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008, in der der Umwelt- und Verkehrsausschuss geschaffen wurde. Die seinerzeit von der SPD und BGN genannten Argumente für die Bildung des Umwelt- und Verkehrsausschusses auf Antrag der BGN hätten nicht gegriffen. Die Themenbereiche Umwelt und Bauen überlappen sich naturgemäß, eine doppelte Behandlung in zwei Ausschüssen bezeichnet Herr Schmidt als überflüssig. Die Priorität des Themas Umwelt müsse nicht an einem eigenen Ausschuss, sondern durch die Behandlung durch die Stadtverordneten im Rahmen ihrer Handlungskompetenz festgemacht werden, und dies könne ebenso in einem gemeinsamen Ausschuss erfolgen.
Herr Dr. Böckenhauer ergänzt, dass man Umweltthemen als Querschnittsthemen den Fachausschüssen zuordnen müsse. In den vergangenen fünf Jahren seien mit der biologischen Diversität und den Rettiner Wiesen lediglich zwei eigene große Umweltthemen ohne fachliche Anbindung an einen weiteren Ausschuss behandelt worden. Die GRÜNEN werden dafür sorgen, dass Umweltthemen nicht in einem großen Ausschuss untergehen werden, aber man müsse das Argument der Synergien und der Effektivitätssteigerung bei einer etwa 70%-igen Themengleichheit in beiden Ausschüssen und gleicher Beschlusslage unterstreichen. Darüber hinaus habe er keine von der BGN oder SPD angestoßenen umweltpolitischen Themen binnen der letzten fünf Jahre in Erinnerung.
Herr Greve zeigt sich erstaunt, dass die Fraktionen der CDU und B‘90/GRÜNE dem Verwaltungsvorschlag auf Zusammenlegung von Fachgremien folgen und bezeichnet dies als eine hingenommene Schwächung und Beschneidung der Selbstverwaltung. Die ökonomisch geführte Argumentation zu Effektivität, Effizienz und Reibungsverlusten stehe nicht über dem politischen Konsultationsrecht in den Ausschüssen.
Herr Schumacher erinnert u.a., dass die Fraktionen der CDU und B‘90/GRÜNE sich in der Vorberatung im Hauptausschuss am 06.06.2018 der dort noch vorherrschenden Mehrheit zur Beibehaltung beider Ausschüsse beugen mussten. Er führt zu der seiner Ansicht nach erfolgreichen Ausschussarbeit des Umwelt- und Verkehrsausschusses aus, der auf Antrag der BGN-Fraktion mit den Stimmen der SPD-Fraktion am 19.06.2008 nach namentlicher Abstimmung eingerichtet, bis 2013 von der SPD und ab 2013 von den GRÜNEN geleitet worden sei. Mit dem Ausscheiden ihres damaligen Ausschussvorsitzenden hätten die GRÜNEN den Vorsitz wieder an die SPD-Fraktion abgetreten. Es stelle sich die Frage, ob die GRÜNEN keinen geeigneten Nachfolger hatten oder damals schon der Ausschuss nicht mehr gewollt war.
Frau Giszas merkt an, dass in einem Ausschuss, der vornehmlich F- und B-Pläne berate, dieses aus baurechtlicher Sicht erfolge. Es sei in der Vergangenheit tatsächlich vorgekommen, dass umweltpolitische Sichtweisen unberücksichtigt geblieben seien. Zum Vorwurf, als SPD-Fraktion keine Umweltthemen zur Beratung eingebracht zu haben, führt Frau Giszas aus, dass die Ausschussvorsitzenden mit der Verwaltung zusammen die Tagesordnungen der Ausschüsse aufstellen und entsprechende Themen berücksichtigen, man also nicht zwangsläufig weitere Anträge stellen müsse. Selbst die Fraktion B’90/GRÜNE habe erst gegen Ende der Wahlzeit drei oder vier Anträge mit Umweltbezug in der Wahlkampfphase eingebracht.
Herr Kasten vermag dem von Herrn Greve vorgebrachtem Argument der Schwächung der Selbstverwaltung nicht zu folgen. Dieses sei nur der Fall, wenn auf Themen und Aufgaben verzichtet werde, was jedoch mit einer Ausschusszusammenlegung keinesfalls geschehe. Auch erinnert er, dass die BGN bereits 2013 ein Angebot der Ausschusszusammenlegung unter der Prämisse, dass die CDU zugunsten der BGN auf einen Sitz im Hauptausschuss verzichte, gemacht habe. Er unterstelle der BGN insofern eine rein personaltaktische Motivation, die nicht von inhaltlichen und sachlichen Aspekten geprägt sei. Die CDU-Fraktion spreche sich für die von der Verwaltung redaktionell aufgearbeitete Version A des zukünftigen § 8 der Hauptsatzung aus der Tischvorlage aus.
Im weiteren Diskussionsverlauf werden die seinerzeitigen Argumente zur Einführung des Umwelt- und Verkehrsausschusses im Rahmen der Hauptsatzungsänderung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008 und der Anteil der bisherigen umweltpolitischen Akzente des Ausschusses und der jeweiligen Fraktionen erneut ausgetauscht.
Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Hauptsatzung abstimmen. Antrag: 1.§ 8 wird wie in der Verwaltungsvorlage vom 12.04.2018 (Vorlage-Nr. VO/1948/18) vorgeschlagen dergestalt geändert, dass der Bau- und Planungsausschuss und der Umweltausschuss zu einem gemeinsamen „Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss“ zusammengelegt sowie der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten um die Bereiche Verkehr, Kultur und Fischereiwesen ergänzt werden. Der Tourismusausschuss beinhaltet ausschließlich den Bereich Tourismus. 2.Die Hauptsatzung wird in den übrigen Paragraphen entsprechend der Beschlusslage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.06.2018 geändert.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 25Nein-Stimmen: 15Enthaltungen: 0
Bericht: Der bisherige Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester fährt mit seinem Bericht fort und verliest den vorliegenden Antrag der BGN-Fraktion zur Änderung der Hauptsatzung mit dem Gegenstand der Erhöhung der Ausschusssitze von neun auf 13.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Herr Schumacher erläutert den Antrag seiner Fraktion und betont, dass es der BGN nicht um einen weiteren Sitz für sie in den Ausschüssen, sondern um die Relation der Ausschussmitgliederzahl zur gestiegenen Anzahl der Stadtverordneten (40 Mitglieder in fünf Fraktionen) sowie die Förderung der politischen Nachwuchsarbeit – auch der von Frauen – gehe.
Herr Schmidt unterstellt der BGN, den Antrag auf Erhöhung der Ausschusssitze lediglich aus Eigennutz zu stellen und erklärt, dass er die vorgebrachten Argumente damit als unzulässig ansehe. Er führt Mehrkosten für die Aufwandsentschädigungen der jetzt 40 Stadtverordneten in Höhe von 77.000 € für die Wahlzeit 2018 bis 2023 an, die durch die Erhöhung der Mitgliederzahl der Ausschüsse auf 13 um weitere 54.000 € steigen würden. Hinzu käme noch ein erhöhter Personalaufwand der Verwaltung für die Gremienbetreuung. Finanzpolitisch sei der Antrag mithin unverantwortlich. Er bezweifle ebenso die Effektivitätssteigerung eines Gremiums, dessen Mitgliederzahl sich erhöhe; das Gegenteil sei der Fall. Herr Schmidt verweist hinsichtlich der Argumentation zur politischen Nachwuchsarbeit auf die Öffentlichkeit der Sitzungen und schließt mit der Empfehlung an die BGN, sich nicht auf Posten, sondern auf politische Inhalte zu konzentrieren.
Herr Reichert stellt die von Herrn Schmidt genannten Mehrkosten von 54.000 € in Frage, die durch die Erhöhung der Ausschusssitze entstehen sollen; die Aufwandsentschädigung der Stadtverordneten werde pauschal abgegolten, die 30 € je Sitzungsteilnahme der bürgerlichen Mitglieder entsprächen keinesfalls einer solchen Summe.
Herr Dr. Böckenhauer bezeichnet den Antrag der BGN als eindeutig durchsichtigen Antrag von schlechten Wahlverlierern. Die BGN ziehe als Begründung unter anderem die Förderung von Frauen in der Kommunalpolitik herbei, könne aber in den eigenen Reihen nur mit Frau Khademi eine Frau als bürgerliches Mitglied ausweisen.
Herr Greve hält der CDU-Fraktion vor, dass sie sich nicht davon freisprechen könne, jemals einen eigennützigen Antrag gestellt zu haben und sich insofern eine dahingehende Argumentation verbiete. Er führt zudem aus, dass mittlerweile auch die Städte Heiligenhafen und Eutin ihre Hauptsatzung hinsichtlich einer Erhöhung der Ausschussmitglieder geändert haben, um den Mehrsitzen in ihrer Stadtvertretung eine entsprechende Gewichtung in den Ausschüssen zu verleihen. Die CDU könne diesen Stadtvertretern nicht Blödheit unterstellen.
Herr Cremer erläutert, dass sich in der Vergangenheit etwa ein Drittel der ursprünglich 23 Stadtverordneten mit sieben Ausschussmitgliedern widerspiegelte, dieses Verhältnis bei der Anhebung auf 27 bzw. 30 Stadtverordnete mit neun Mitgliedern beibehalten wurde und es demgemäß alles andere als abwegig sei, bei nun 40 Stadtverordneten die Ausschusssitze auf das ungefähre Drittel von 13 Mitgliedern zu erhöhen. Weiter gehe es der BGN darum, die Kommunalpolitik den Bürgerinnen und Bürgern durch die Einbeziehung von wählbaren Mitgliedern näherbringen zu können. Es sei ein immenser Unterschied, ob die Sitzungen als Gast besucht werden oder ob die Mitwirkung als bürgerliches Fraktions- und Ausschussmitglied gegeben sei. Der Stadt und der Stadtverordnetenversammlung müsse diese gelebte Demokratie auch das Sitzungsgeld der wählbaren Bürgern, welches niemals die von Herrn Schmidt ins Feld geführte Summe von 54.000 € erreiche, wert sein.
Frau Giszas moniert die Art des Umganges der CDU-Fraktion mit der BGN während der Begründung des Antrages durch den Fraktionsvorsitzenden Herrn Schumacher. Ein solches Miteinander wolle sie sich nicht die kommenden fünf Jahre antun. Wenn die CDU sich selbst so hinstelle, als hätte sie als einzige Fraktion ihre Hausaufgaben gemacht, wundere sie es, warum nur die SPD beispielsweise die nach § 15 Gleichstellungsgesetz geforderten Frauen zur paritätischen Entsendung stelle. Der Antrag der BGN auf Erhöhung der Ausschussmitgliederzahl ermögliche ein Heranführen junger Leute an die Politik. Ein Eigennutz läge seitens der BGN vor, wenn diese eine Änderung auf lediglich 11 Mitglieder beantragt hätte. Früher habe man in ruhiger Runde über solche Inhalte debattieren können – diese Gesprächskultur und die vernünftige Zusammenarbeit seien abhanden gekommen.
Herr Kasten verweist auf die Meldung der BGN zu den Ausschussmitgliedern, die kein einziges bürgerliches Mitglied, sondern nur Stadtverordnete ausweise. Auch bei 9 Ausschussmitgliedern sei allen Parteien die Möglichkeit gegeben, bürgerliche Mitglieder zu benennen. Die Erhöhung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen führe zudem seiner Meinung nach nicht zu einer besseren Ausschussarbeit.
Bürgervorsteher Sela lässt über den vorliegenden Fraktionsantrag der BGN abstimmen. Antrag: Die Zahl der Ausschusssitze erhöht sich durch Anwendung des § 46 Abs.1 und 2 der GO auf jeweils 13 Mitglieder. Davon (ausschließlich des Hauptausschusses) mindestens 8 Stadtverordnete und höchsten 5 Bürgerinnen und Bürger.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15Nein-Stimmen: 25Enthaltungen: 0
Bericht: Der bisherige Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester fährt mit seinem Bericht fort und geht ausführlich auf die in der Vorberatung des Hauptausschusses unstrittigen Änderungspunkte zur Hauptsatzung ein.
Bürgerbeteiligung: keine
Diskussion: Frau Giszas erklärt, dass die SPD-Fraktion das demokratische Ergebnis akzeptiere und der Änderung der Hauptsatzung zustimmen werde.
Herr Schumacher erklärt, dass auch die BGN-Fraktion zustimmen werde.
Herr Cremer erklärt, dass er der Hauptsatzungsänderung entgegen der Aussage seines Fraktionsvorsitzenden nicht zustimmen werde, da er es als unverantwortlich empfinde, den Umwelt- und Verkehrsausschuss abzuschaffen.
Herr Sela stellt die Änderungssatzung mit den Änderungen gemäß der vorherigen Abstimmungsergebnisse und der Vorberatung des Hauptausschusses zur Beschlussfassung.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
-§ 7 (1) bleibt in der alten Fassung.
-In der Änderung zu § 7 (2) sind die Wörter „derzeit“ im ersten und „die ursprünglichen“ im letzten Satz zu streichen.
-§ 7 (8) bleibt in der alten Fassung.
-§ 8 (1) erhält folgende Fassung:
(1) Zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und zur Kontrolle der Verwaltung werden die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs.1 GO gebildet:
a)Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Zusammensetzung: Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die Ortsbeauftragte /Der Ortsbeauftragte für Umweltschutz kann als Sachkundige/r hinzugezogen werden. (Sachkundige/r gem. § 16 c Abs. 2 GO) Aufgabengebiet: Vorbereitung der Beschlussfassung über Bauwesen, Planung, Stadtentwicklung, sonstige Straßenangelegenheiten, Angelegenheiten des Umweltschutzes, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung, des Kleingartenwesens sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu allen umweltrelevanten Maßnahmen.
b) Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Zusammensetzung: Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Eine Vertretung des Sportrings und des Stadtjugendrings kann als Sachkundige/r hinzugezogen werden (Sachkundige/r gem. § 16 c Abs. 2 GO). Die Schulleitungen nehmen von Amts wegen an den Sitzungen beratend teil, soweit Angelegenheiten ihrer Schule behandelt werden, bei Angelegenheiten der Volkshochschule eine Vertretung der Volkshochschule. Aufgabengebiet: Vorbereitung der Beschlussfassung über Schul-, und Sportangelegenheiten, Sozialwesen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Obdachlosenangelegenheiten, Jugendpflege, Angelegenheiten aus dem Asylbewerber- und Aussiedlerbereich, Senioren- und Jugendarbeit, Angelegenheiten der Feuerwehr und der Märkte, Kulturangelegenheiten und Veranstaltungen, Straßenverkehrsangelegenheiten, Verkehrsplanung, ÖPNV, Parkraumbewirtschaftung und sonstige Wegemaßnahmen, Fischereiwesen.
c) Stadtwerkeausschuss Zusammensetzung: Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Aufgabengebiet: Vorbereitung der Beschlussfassung über städtische Versorgungsbetriebe, Strom, Gas, Wasser, Wärme, Abwasser, Hafen und Parkplätze, Glasfasernetz und alle zukünftigen Betriebsteile. Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt. Der Stadtwerkeausschuss entscheidet über die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
d) Tourismusausschuss Zusammensetzung: Der Ausschuss hat 9 stimmberechtigte Mitglieder. Mindestens 6 Stadtverordnete und höchstens 3 Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Dazu kann (bei Angelegenheiten des Stadtmarketings) eine Vertretung des Gewerbevereins, bei Tourismusangelegenheiten eine Vertretung des Hotel- und Gaststättenverbandes als Sachkundige/r hinzugezogen werden. Aufgabengebiet: Vorbereitung der Beschlussfassung über den Tourismus-Service und über Tourismusangelegenheiten. Regelungen der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung bleiben unberührt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 36Nein-Stimmen: 3Enthaltung: 1
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
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