Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Verwaltung schlägt zur Realisierung des papierlosen Sitzungsdienstes eine Änderung der Entschädigungssatzung, wie zuletzt in der Hauptausschusssitzung am 07.02.2018 unter TOP 8 behandelt, vor.
Die Entschädigungssatzung wird um folgenden Paragrafen ergänzt:
§ 7a Zuschuss bei Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst
Stadtverordneten und wählbaren Bürgern der Ausschüsse mit Ausnahme der Ortsbeiräte, die am papierlosen Sitzungsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Geräten zweckgebunden ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 360,00 € zu Beginn einer Wahlzeit (60 Monate) zur Verfügung gestellt oder bei der späteren Teilnahme am papierlosen Sitzungsdienst anteilmäßig, gerechnet auf Monatsbasis, ausgezahlt. Bei vorzeitigem Ende der Teilnahme ist der Zuschuss anteilig nach den verbleibenden Restmonaten der Wahlzeit zurück zu erstatten.
Beschlussvorschlag:Die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- bisherige Entschädigungssatzung - 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Neustadt in Holstein
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