Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1955/18  

 
 
Betreff: Vereidigung der Ersten Stadträtin oder des Ersten Stadtrates und der zweiten Stellvertreterin oder des zweiten Stellvertreters der Bürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neue/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-007-02-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:112 Sachgebiet Personal
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
21.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

1.Gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen oder –beamten ernannt.

Gemäß § 63 GO werden die Stellvertretenden der Bürgermeisterin vor ihrem Amtsantritt von der Bürgervorsteherin oder dem Bürgervorsteher in öffentlicher Sitzung vereidigt. Sie leisten den Beamteneid. Die Verwaltung bereitet die Ernennungsurkunden vor.

 

2.Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher wird gebeten, den gewählten Stellvertretenden der Bürgermeisterin die Eidesformel vorzulesen und sie auf die Bedeutung des Diensteides hinzuweisen. Die Stellvertretenden wiederholen unter Erheben der rechten Hand die ihnen vorgesprochene Eidesformel:

 

„Ich schwöre/ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu beachten und

 

meine Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen,

 

- so wahr mir Gott helfe.“ *)

 

*)Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

§ 74 Abs. 3 LBG

„Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines Eides ab, so kann er anstelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.“

 

§ 40 Abs. 1 Ziff. 1 LBG

Der Beamte ist zu entlassen, wenn er sich weigert, den gesetzlich vorgeschriebenen Diensteid zu leisten.

 


Beschlussvorschlag:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

keine