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Auszug - Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1946/18 Verpflichtung der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers und Einführung in die Tätigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Alterspräsident/inAktenzeichen:120-007-00-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet Alterspräsident Greve den neugewählten Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Bürgervorsteher Sela durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.

 

Bürgervorsteher Sela bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen, die geleistete Vorarbeit der Verwaltung sowie für die Durchführung der Wahl durch den Alterspräsidenten und übernimmt den Vorsitz.

 

 

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