Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet Alterspräsident Greve den neugewählten Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Herrn Bürgervorsteher Sela durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.
Bürgervorsteher Sela bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen, die geleistete Vorarbeit der Verwaltung sowie für die Durchführung der Wahl durch den Alterspräsidenten und übernimmt den Vorsitz.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |