Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1948/18  

 
 
Betreff: Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:120-005-01-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
16.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
06.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die derzeit geltenden Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände vom 27. Mai 2013 (Amtsbl. Schl-H. S. 339) verlieren am 31.05.2018 ihre Gültigkeit. Auch die Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein ist an dieser Mustersatzung angelehnt.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat Mitte April 2018 den Kommunalen Landesverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf der Neufassung der Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden, Kreise und Ämter sowie für die Verbandssatzungen der Zweckverbände gegeben. Der im Anhörungsverfahren befindliche Entwurf der Neufassung des Satzungsmusters für die Hauptsatzung einer Stadt mit Hauptamtlicher Verwaltung ist als Anlage beigefügt.

 

Zu den in der anliegenden Synopse aufgeführten Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird wie folgt ausgeführt:

 

zu § 7 Hauptausschuss (§ 11 der Mustersatzung):

-(2) - Die Zuständigkeit der einer Reduzierungsentscheidung zur Mitgliederanzahl ist definiert.

-(5) Ziff. 1 - Die Regelung wurde an die neuen gesetzlichen Begrifflichkeiten des § 28 Nr. 18 GO angepasst.

-(8) – verwaltungsseitig wird ein monatlicher Sitzungsturnus vorgeschlagen.

-(10) - Für die Stadt ist kein Polizeibeirat zu bilden - vgl. § 8 Polizeiorganisationsgesetz - in Kreisen und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner

 

zu § 8 Ausschüsse (§ 12 der Mustersatzung):

-(1) Ziff. a und b - Die Forderung des Gemeindeprüfungsamtes nach weiterer Zusammenlegung von Ausschüssen (bei kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der kleineren Mittelstädte sind nach Auffassung des Landesrechnungshofs insgesamt drei Ausschüsse ausreichend) wurde zuletzt im Zuge der Neufassung der Hauptsatzung im Frühjahr 2013 umfassend von der Selbstverwaltung beraten. Insbesondere die Zusammenlegung von Bau- und Planungsausschuss mit dem Umwelt- und Verkehrsausschuss. Schließlich wurde die Idee durch den Beschluss der Hauptsatzung durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2013 verworfen, wird aber jetzt neu aufgegriffen.

-(1) Ziff. c und e - Durch den Wechsel des Aufgabengebietes des Kulturbereichs in den Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten und der Rückbenennung des Tourismusausschusses wird der tatsächlichen Ämterstruktur der Stadtverwaltung Rechnung getragen.

-Festsetzg. privatrechtl. Entgelte durch den Stadtwerkeausschuss

-(2) Aufnahme einer Reduzierungsentscheidung zur Mitgliederanzahl entsprechend der Regelung zum Hauptausschuss.

 

zu § 11 Gleichstellungsbeauftragte (§ 7 der Mustersatzung):

In Abstimmung mit dem für Fragen der Gleichstellung zuständigen Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung ist es ausreichend, wenn in der Hauptsatzung das grundsätzliche Tätigkeitsverhältnis zur Gemeinde, ob als ehrenamtlich Tätige oder als hauptamtliche, geregelt wird.

 

zu § 15 Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 16 der Mustersatzung):

Durch das Einwilligungsverfahren wird die Regelung an die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst.

 

zu § 16 Veröffentlichungen (§ 17 der Mustersatzung):

Aufgrund der neuen §§ 4a und 10 a BauGB muss der Inhalt der nach dem Baugesetzbuch erforderlichen örtlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlage zusätzlich ins Internet gestellt werden. Eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber aus bürgerfreundlichen Erwägungen empfohlen. Aus Rechtssicherheitsgründen wird ebenfalls empfohlen, hierauf in der bisherigen, in der Gemeinde üblichen Bekanntmachungsform hinzuweisen.

 

sowie

festgelegte Wertgrenzen sind als Netto-Werte zu verstehen

 


Beschlussvorschlag:

Die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 


Anlage/n:

-Synopse Hauptsatzung alt / neu

-Entwurf 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein

- Auszug Muster für die Hauptsatzung einer Stadt mit hauptamtlicher Verwaltung (Anhörungsentwurf)

-Vorlagenvergleich für die Sitzungen BPA / UVA 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Synopse Hauptsatzung alt / neu (419 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich Entwurf 1 Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein (141 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich Auszug Muster für die Hauptsatzung einer Stadt mit hauptamtlicher Verwaltung (593 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Vorlagenvergleich UVA BPA 2017 (284 KB)      
Stammbaum:
VO/1948/18   Änderung der Hauptsatzung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2542/20   2. Änderung der Hauptsatzung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich
VO/2646/21   3. Änderung der Hauptsatzung   1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung   Vorlage öffentlich