Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse ist entgegen der bisherigen Verfahrensweise, da sie als ergänzendes internes Recht ohne Außenwirkung und vor allem ohne Organkontinuität zu sehen ist und nach Neuwahlen bzw. Ablauf einer Wahlzeit nicht weitergilt, in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zumindest erneut mit einfacher Mehrheit zu bestätigen.
Die derzeitige Geschäftsordnung hat sich die Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2003 gegeben. Sie ist zwischenzeitlich in einigen Punkten zu ändern bzw. neu zu fassen. Mit den vorliegenden Änderungsvorschlägen werden u.a. -Anregungen zur Begrenzung der Redezeiten, -die ausschließlich nachrichtliche Bereitstellung der Sitzungsunterlagen und Niederschriften an Stadtverordnete über das digitale Ratsinformationssystem und -die Realisierung des papierlosen Sitzungsdienstes aufgegriffen. Die verwaltungsseitigen Änderungsvorschläge sind innerhalb der Synopse in der Spalte „Bemerkung“ erläutert.
Aus Übersichtsgründen sind die Vordrucke -Teilnahmeerklärung zum digitalen Sitzungsdienst, -Angaben zu beruflichen Tätigkeiten, -Einverständniserklärung zur Erfassung, Nutzung und Veröffentlichung von Personendaten im Rahmen der Sitzungsdienstbearbeitung der Stadt Neustadt in Holstein und -Erklärung zur Einführung der kommunalen Mandatsträger als Anlagen zur Vorlage beigefügt, da innerhalb der Geschäftsordnung hierauf verwiesen wird.
Beschlussvorschlag:Die anliegende Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse der Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Synopse zur Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse - Entwurf Neufassung Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse - Vordrucke zur Geschäftsordnung
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