Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1959/18  

 
 
Betreff: Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Neue/r Bürgervorsteher/inAktenzeichen:120-053-04-Hp/konst.StvV2018
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Beteiligt:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas  24 Bürgerservice
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 66 GKWO in ihrer konstituierenden Sitzung einen Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vorzuprüfen hat.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat das Wahlergebnis in seiner Sitzung am 09.05.2018 festgestellt.

 

Gem. § 66 Abs. 2 GKWO soll die Stadtverordnetenversammlung ihre Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl unverzüglich, d.h. möglichst bereits in der zweiten Sitzung der Wahlzeit, treffen.

 

Die Zahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses ist gesetzlich nicht fixiert. Es wird jedoch empfohlen, von der Stadtverordnetenversammlung je eine Stadtverordnete bzw. einen Stadtverordneten (und je eine Stadtverordnete als Stellvertreterin bzw. einen Stadtverordneten als Stellvertreter) der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen zu entsenden.

 

Die Fraktionen werden gebeten, Vorschläge für die Besetzung des Wahlprüfungsausschusses zu unterbreiten.

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein: X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Keine