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Auszug - Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Neustädter Bucht
Ort: Steinkamp 5, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1971/18 Entsendung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:0 Bürgermeister Bearbeiter/-in: Prieß, Markus

Bericht:

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert die Vorlage und berichtet von der intensiven Vorberatung im Hauptausschuss hinsichtlich der Umsetzung der geschlechterparitätischen Entsendung nach § 15 GStG.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Herr Sela übergibt die Sitzungsleitung an Frau Spiegel.

 

Diskussion:

Frau Giszas erläutert, dass sie nach genauem Studium der Unterlagen gemeinsam mit Herrn Schmidt ursprünglich zu der Auffassung gekommen sei, die Soll-Regelung des Erlasses nicht dahingehend auslegen zu müssen, zwingend eine paritätische Entsendung vorzunehmen. „Sollte“ heiße nicht „müssen“. Durch diese Regelung würden Frauen genötigt, einen Job machen zu müssen, den sie nicht machen wollen. Der Selbstverwaltung sei erläutert worden, dass auch auf „Frauen von der Straße“ mit Sachverstand zurückgegriffen werden könne. Die CDU habe mit Frau Clarus eine solche Frau. Die SPD wolle aber weiterhin auch Parteiinteressen berücksichtigt wissen, was damit nicht möglich gemacht werde. Sie selbst übernehme insofern nur notgedrungen den Posten.

 

Herr Dr. Böckenhauer erläutert, dass er die Rechtslage auch durch das im Gleichstellungserlass aufgeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu dieser Thematik zwischenzeitlich genau wie von der Verwaltung geschildert als eindeutig sehe. Man könne nun die Diskussion entweder auf inhaltlicher oder auf rechtlicher Ebene führen. Seiner Meinung müsse die rechtliche Ebene in den Fokus gerückt werden – das Gesetz sei nun mal anzuwenden. Die Verwaltung habe darüber hinaus nie gesagt, man könne „Frauen von der Straße“ nehmen, sondern es seien auch parteiübergreifend oder gremien- und parteilosgelöst geeignete Frauen als Mitglieder in Betracht zu ziehen. Die GRÜNEN sprechen sich für das Gleichstellungsgesetz aus. Dass die SPD und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende diese Norm nach 100 Jahren Frauenwahlrecht kritisiere, könne er nicht nachvollziehen.

 

Bürgervorsteher Sela übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Frau Spiegel erklärt, dass auf die geringe Anzahl der Frauen in der Stadtverordnetenversammlung eine erhebliche Menge an Arbeit durch die Anwendung des § 15 GStG auf einen kleinen Kreis entfalle. Die Idee dahinter sei wunderbar, aber man müsse auch erkennen, welche Arbeit auf Frau Giszas als Fraktionsvorsitzende zukomme. Es sei auch verkehrt, mit den Fraktionen zu streiten, die Frauen in den Gremien stellen, sondern man müsse eher die Fraktionen, die nur Männer stellen, fragen, woran dieses liege. Hier wäre der eigentliche springende Punkt zu suchen. Die Herren hätten sich am Riemen zu reißen und auf den richtigen Weg zu machen.

 

Herr Schmidt spricht im Namen der CDU-Fraktion seinen Dank an die SPD – allen voran Frau Giszas und Frau Spiegel - aus, dass die rechtlichen Vorgaben letztendlich durch deren Nominierungen zu den Benennungen an den TALB- und den Stiftungsvorstand umgesetzt werden können.

 

 

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Beschluss:  

Die Stadtverordnetenversammlung benennt als Mitglieder

Herrn Friedrich-Karl Kasten und

Frau Margit Giszas

sowie als stellvertretende Mitglieder

Frau Claudia Zimmler,

Herrn Clemens Reichert und

Frau Alexandra Schönfisch

in den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur Lübecker Bucht (TALB).

 

Der Bürgermeisterin steht bis zu ihrem Ausscheiden ein Stimmrecht im Verwaltungsrat zu. Nach Amtsübergabe am 1.10.2018 muss darüber entschieden werden, ob der neu gewählte Bürgermeister ebenfalls als Mitglied in den Verwaltungsrat der TALB entsandt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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