Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1896/18  

 
 
Betreff: B-Plan Nr. 86 (Franck´sche Tannen),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Umwelt- und Verkehrsausschusses ungeändert beschlossen   
Umwelt- und Verkehrsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses und des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
21.06.2018 
öffentliche/nichtöffentliche konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf des B-Planes Nr. 86 hat in der Zeit vom 14.08.2017 bis 13.09.2017 öffentlich ausgelegen. Die während dieses Zeitraumes eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.  

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Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 86 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 86 für ein Gebiet in Pelzerhaken zwischen den Straßen Wiesenstraße, Schaarweg und Auf der Pelzer Wiese – Franck´sche Tannen – , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.  

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung/Aktuelle-Bauleitpläne“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten werden vom Eigentümer übernommen

 

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Anlage/n:

Entwurf des B-Planes Nr. 86

 gesamt

 nur Plan

 Legende

 Text

Entwurf der Begründung des B-Planes Nr. 86

Umweltbericht (nur digital)

Artenschutzbeitrag (nur digital)

Abwägungsvorschlag (mit Bedenken und Anregungen)

Waldumwandlungsgenehmigung (nicht öffentlich)

Ausgleichsverträge (nicht öffentlich)  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 18-05-16 BA Plan B-86 Neustadt (2122 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 18-05-16 BA nur Plan B-86 Neustadt (176 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 18-05-16 BA Planzei B-86 Neustadt (54 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 18-05-16 BA Text B-86 Neustadt (53 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 18-05-16 BA Begründung B-86 NSt_klein (1631 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich UB_Neustadt B86_2018-05-16 (2432 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 17-04-27 Anlage 2 Artenschutzbeitrag (1590 KB)      
Anlage 9 8 öffentlich 18-05-16 §-3+4-2 Abwägung B-86 (784 KB)