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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
Im Verwaltungshaushalt
die Einnahme
1.672.600 €
0 €
25.552.400 €
27.225.000 €
die Ausgabe
1.342.200 €
25.882.800 €
2.
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
und Ausgaben
431.300 €
5.250.000 €
5.681.300 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen
1.889.000€
3.439.200 €
1.550.200 €
der Gesamtbetrag der Ver-pflichtungsermächtigungen
500.000 €
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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