Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1333/15  

 
 
Betreff: 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 16. Dezember 1996
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
22.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
02.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Die Präambel der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) ist zu ändern, da sie in der zurzeit geltenden Fassung auf § 31 Landeswassergesetz (LWG) verweist, in dem zum Zeitpunkt des Satzungserlasse

Sachverhalt:

Die Präambel der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) ist zu ändern, da sie in der zurzeit geltenden Fassung auf § 31 Landeswassergesetz (LWG) verweist, in dem zum Zeitpunkt des Satzungserlasses die Zuständigkeit für die Aufgaben „Abwasserbeseitigung“ geregelt war. Im Jahr 2010 wurde das Recht der Abwasserbeseitigung durch den Gesetzgeber (Bund) im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu geregelt. In der Folge wurde das Landeswassergesetz durch das Land Schleswig-Holstein angepasst. Eine dieser Anpassungen ist, das die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nicht mehr in § 31, sondern in § 30 geregelt wird. Aus diesem Grund ist die Anpassung der Präambel erforderlich.

Da in der Satzung auch Regelungen zur Kostenerstattung für Haus- und Grundstückanschlüsse enthalten sind, ist  die Vorschrift des § 9a Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Präambel zu zitieren.

 

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Präambel als 7

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Präambel als 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) zu ändern.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage zur 7aeabwasneu, 4.6.2015, letzter Stand (7 KB)