Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Präambel der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) ist zu ändern, da sie in der zurzeit geltenden Fassung auf § 31 Landeswassergesetz (LWG) verweist, in dem zum Zeitpunkt des Satzungserlasses die Zuständigkeit für die Aufgaben „Abwasserbeseitigung“ geregelt war. Im Jahr 2010 wurde das Recht der Abwasserbeseitigung durch den Gesetzgeber (Bund) im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) neu geregelt. In der Folge wurde das Landeswassergesetz durch das Land Schleswig-Holstein angepasst. Eine dieser Anpassungen ist, das die Pflicht zur Abwasserbeseitigung nicht mehr in § 31, sondern in § 30 geregelt wird. Aus diesem Grund ist die Anpassung der Präambel erforderlich. Da in der Satzung auch Regelungen zur Kostenerstattung für Haus- und Grundstückanschlüsse enthalten sind, ist die Vorschrift des § 9a Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Präambel zu zitieren.
Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Präambel als 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) zu ändern. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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