Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 die Festlegung von zwei Sanierungsgebieten beschlossen sowie die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die unter anderem auch eine Maßnahmeliste enthalten, zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe dazu VO/1215/14-1).
Die Ziele und Schwerpunkte der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sind der Vorlage VO/1310/15 zu entnehmen, ebenso die Übersicht und Beschreibung aller geplanten Maßnahmen für das Programmjahr 2015.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 bereits die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung und die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches, eines Quartierskonzeptes für den Klosterhof und eines Barrierefreiheitskonzeptes (s. VO/1310/15) beschlossen (Maßnahmen 2015 – Teil 1: vorbereitende Maßnahmen). Diese Beschlussvorlage behandelt die baulichen Maßnahmen Kinderspielplatz Klosterhof und Erneuerung der Skaterbahn (Maßnahmen 2015 – Teil 2: bauliche Maßnahmen).
In einer weiteren Beschlussvorlage wird Umfang und die Art der Beauftragung eines geeigneten Sanierungsträgers beraten werden (Maßnahmen 2015 – Teil 3: Sanierungsträger).
Im Folgenden ist die Kostenübersicht aller Maßnahmen für das Programmjahr 2015 dargestellt.
Der Ausschuss wird um Zustimmung zur Angebotseinholung und Beauftragung der beiden Maßnahmen (Kinderspielplatz Klosterhof und Skaterbahn) gebeten.
Ergänzung zum Arbeitsablauf: die Verwaltung hat alle geplanten Maßnahmen der Städtebauförderung mit dem Innenministerium abzustimmen. Nur wenn dieses eine Maßnahme genehmigt, kann diese auch gefördert werden. In Zukunft muss für die kommenden Programmjahre ein Arbeitsablauf erstellt werden, der die Abstimmung zwischen Selbstverwaltung, Verwaltung, Sanierungsträger und Innenministerium/Investitionsbank möglichst reibungslos ermöglicht. Dazu gehört insbesondere auch die Abstimmung der Kosten geplanter Maßnahmen. Die Verwaltung wird, sobald Art und Weise der Beauftragung eines Sanierungsträgers bekannt ist, einen entsprechenden Arbeitsablauf erarbeiten und den entsprechenden Ausschüssen zur Abstimmung vorlegen.
[1] Die Förderquote ist noch mit dem Innenministerium abzustimmen. Bei einer Förderquote von 100 % (entspricht einer Kostenübernahme von 2/3 durch Bund und Länder) lägen die Kosten der Stadt Neustadt i.H. bei 220.000 €. [2] Der Hauptausschuss hat eine vorläufige Kostenschätzung von 615.000 € zur Kenntnis genommen (siehe VO/1188/14). [3] Die Ausschüsse haben Kosten in Höhe von 796.000 € zur Kenntnis genommen (siehe VO/1175/14). Da bestimmte Kostengruppen nicht förderfähig sind (bspw. Außenanlagen) werden nur die förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt. Beschlussvorschlag:1. Die Kostenübersicht der geplanten Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" für das Programmjahr 2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für die Erneuerung / Verbesserung des Kinderspielplatzes Klosterhof, in Höhe von 90.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für die Erneuerung der Skaterbahn, in Höhe von 40.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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