Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Aufgrund des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion vom 09.04.2015 wurde von Seiten der Kindertagesstätten und der Verwaltung die Möglichkeit geprüft, die Betreuungszeiten für die Krippen- und Kindergartenbetreuung anzugleichen. Nach eingehender Beratung in Zusammenarbeit mit den städtischen Kindertagesstätten sollte aus pädagogischen Gründen im Krippenbereich lediglich eine weitere Betreuungszeit von täglich sechs Stunden angeboten werden. Weitere Betreuungszeiten im Krippenbereich würden die zu betreuenden Krippenkinder sowie den pädagogischen Ablauf (Spiel-, Essen- und insbesondere die Ruhephasen) sehr beeinträchtigen.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, die 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses zu beschließen.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die monatlichen Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten nicht zu erhöhen. Im Bereich der Krippenplätze soll eine neue Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für eine monatliche Gebühr in Höhe von 270 € eingeführt werden. Die 1:Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten 'Am Wasserturm' und 'Am Kaiserholz' wird wie folgt beschlossen (s. Anlage). Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 1. Nachtragssatzung
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