Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:Im Zusammenhang mit der Änderung der Straßenreinigungssatzung ist aufgefallen, dass der als Geh- und Radweg genutzte Verbindungsweg des Gorch-Fock-Weges zum Ostseeweg seinerzeit als Ortsstraße gewidmet wurde. Diese Widmung ist nicht zutreffend und sollte daher geändert werden. Seiner Verkehrsbedeutung nach ist dieser Weg als beschränkt öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 b Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein einzustufen. Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, den Geh- und Radweg Gorch-Fock-Weg entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als beschränkt öffentliche Straße umzustufen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan Gorch-Fock-Weg Widmungsverfügung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |